Die nach mehrfachen Beratungen vom Gemeinderat der Krayenberggemeinde im Oktober vergangenen Jahres verabschiedete, von der Kommunalaufsicht geprüfte und freigegebene und anschließend veröffentliche Friedhofssatzung wurde aufgrund von Hinweisen der Kreisebene überarbeitet und nun in der endgültigen Form beschlossen. Mit ihrer Veröffentlichung treten die Friedhofssatzungen der Gemeinde Dorndorf für die Ortsteile Dorndorf und Dietlas von 2008 und für die Friedhöfe Merkers und Kieselbach von 2019 außer Kraft, und die Gemeinde verfügt auf diesem Gebiet über ein einheitliches Regelwerk.