Die Stadt Geisa musste ihre Friedhofssatzung ändern – weil sich Gesetze geändert haben und im Satzungstext entsprechende Verweise angepasst werden mussten. Doch stand auch eine Regelung zur Debatte, die für Diskussionen sorgte. „In der bisherigen Satzung sind bestimmte Materialien vorgeschrieben, die für die Gestaltung von Grabstätten verwendet werden dürfen, das ist so nicht zulässig“, sagte Sabrina Leinhas, Justiziarin der Stadt Geisa. Nur auf Friedhöfen, auf denen mehrere Abteilungen eingerichtet sind und zumindest in einer Abteilung diese Beschränkungen nicht gelten, sind solche Gestaltungsregelungen zulässig, erläuterte sie. In der bisherigen Geisaer Friedhofssatzung steht: „Für Grabmale, Grabplatten, Einfassungen und Abdeckungen dürfen nur solche Werkstoffe – Natursteine, Holz, geschmiedetes oder gegossenes Metall – verwendet werden, die der Würde des Ortes entsprechen. Nicht zugelassen sind Grabmale aus Glas oder Kunststoff.“ Diese Regelung verstoße gegen das Grundgesetz und das Recht auf freie Grabgestaltung, erklärte die Justiziarin. Diesen Hinweis habe auch die Kommunalaufsicht gegeben. Weil es auf Friedhöfen in der Stadt schon Grabmale aus Glas gebe, könne man eine solche Gestaltung anderen Bewohnern ohnehin nicht mehr verwehren. Deshalb müsse die Materialvorschrift aus der Satzung entfernt werden. „Ich denke aber nicht, dass viele davon Gebrauch machen und wir jetzt viele bunte Grabsteine bekommen“, so Sabrina Leinhas.