Fretterode-Prozess Gericht verhängt mildes Urteil

Die beiden Angeklagten im sogenannten Fretterode-Prozesse betreten das vom Landgericht Mühlhausen genutzte Puschkinhaus. Im Prozess ging es um einen Angriff auf Journalisten. Foto: dpa/Silvio Dietzel

Im seit mehr als einem Jahr laufenden Prozess um einen Angriff auf Journalisten ist nun das Urteil gefallen. Das Strafmaß überrascht viele - und sorgt für heftige Kritik.

 
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Dieses Urteil wird noch über Monate hinweg für heftige Diskussionen sorgen: Im Fretterode-Prozess sind die beiden Angeklagten vom Landgericht Mühlhausen nur zu geringen Strafen verurteilt worden. Der jüngere der beiden Männer wurde zum Ableisten von 200 gemeinnützigen Arbeitsstunden, der Ältere zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt.

Die Kammer habe nicht feststellen können, dass es sich bei der Tat um einen gezielten Angriff auf Journalisten gehandelt habe, sagte die Vorsitzende Richterin am Donnerstag bei der Urteilsbegründung. Im Zuge der Hauptverhandlung habe sich nicht klar ergeben, dass die Angeklagten die beiden Angegriffenen als Presse-Vertreter erkannt hätten. Die ersten Reaktionen auf das Urteil fallen ausgesprochen negativ aus. Mit seinem Urteil blieb das Gericht deutlich unter den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage.

Vielmehr gehe die Kammer davon aus, dass die Angeklagten die Journalisten als Angehörige der linken Szene identifiziert hätten, sagte die Vorsitzende Richterin. Dafür spreche unter anderem, dass die Angeklagten die Angegriffenen während des Übergriffs als „Zecken“ bezeichnet hätten.

Bei dem Übergriff im April 2018 in der Region Fretterode in Nordthüringen waren die beiden aus Göttingen stammenden Journalisten schwer verletzt worden. Beide waren im Prozess als Nebenkläger aufgetreten. Die Angeklagten werden der rechtsextremen Szene zugeordnet.

Die Kammer stellte fest, dass die beiden heute 23 und 28 Jahre alten Angeklagten die Journalisten unter anderem mit einem Schraubenschlüssel, mit einem Baseballschläger und einem Messer attackierten und schwer verletzten. Dennoch verhängte das Gericht die milden Strafen. Unter anderem, argumentierte die Vorsitzende Richterin, weil die Tat schon so lange zurückliegt.

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