Dieses Urteil wird noch über Monate hinweg für heftige Diskussionen sorgen: Im Fretterode-Prozess sind die beiden Angeklagten vom Landgericht Mühlhausen nur zu geringen Strafen verurteilt worden. Der jüngere der beiden Männer wurde zum Ableisten von 200 gemeinnützigen Arbeitsstunden, der Ältere zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt.