Fretterode-Prozess „Ein politisch motivierter Raubüberfall“

Mehr als vier Jahre ist es jetzt her, dass in der Region um Fretterode zwei Rechtsextreme zwei Journalisten überfallen haben sollen. Nun hat die Staatsanwaltschaft in dem entsprechenden Prozess plädiert. Mit musikalischer Untermalung.

Die beiden Angeklagten. Foto: dpa/Swen Pförtner

Wenn in großen und langwierigen Gerichtsprozessen die Plädoyers gehalten werden, dann sind das oft besondere Momente. Weil die Hauptverhandlungen damit zu Ende gehen und aus der in der Regel monatelangen Beweisaufnahme konkrete Forderungen folgen: die der Staatsanwaltschaft, die der Verteidigung und oft auch die der Nebenklage dazu, wie die diejenigen nun zu bestrafen sind, die da auf der Anklagebank sitzen – wenn sie denn überhaupt bestraft gehören und nach der Einschätzung der Prozessbeteiligten nicht freigesprochen werden müssen.

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Aber sind diese Momente wirklich so groß wie die Momente, wie die US-Sängerin Whitney Houston 1988 mit ihrem Song „One Moment in Time“ besungen hat? Jener Hymne der Olympischen Sommerspiele in Seoul aus diesem Jahr…

Der Zufall jedenfalls will es so, dass ausgerechnet dieses Lied am Donnerstag in einen Saal des Landgerichts Mühlhausen geweht wird, als die Staatsanwaltschaft dort im sogenannten Fretterode-Prozess mit ihrem Plädoyer zum Ende kommt. Draußen, vor der Tür des Gebäudes, findet ein Kinderfest statt und der DJ hat auch dieses Lied aufgelegt, das inzwischen als Oldie gelten darf.

Für die beiden jungen Männer, die hier vor Gericht stehen, geht es um viel. Wenn in ein paar Wochen das Urteil in dem Prozess gesprochen wird, wird man einschätzen können, ob die Strafforderung der Staatsanwaltschaft für sie vielleicht wirklich ein entscheidender Moment in ihrer Lebenszeit sein wird. Den einen von ihnen will die Staatsanwaltschaft für recht lange Zeit ins Gefängnis geschickt sehen.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft jedenfalls hat diese seit September 2021 andauernd Hauptverhandlung bewiesen, dass die beiden heute 23 und 28 Jahre alten Angeklagten im April 2018 zwei Journalisten attackiert hatten, ohne zuvor von ihnen angegriffen worden zu sein. Die Angeklagten hätten ihre Oper mit einem großen Schraubenschlüssel, einem Baseballschläger, Pfefferspray und einem Messer attackiert, sagt der Staatsanwalt in seinem Schlussvortrag. Anderslautende Darstellungen der Angeklagten seien im Zuge des Prozesses „als unzutreffend entlarvt“ worden. Für die Staatsanwaltschaft sei zudem klar, dass die beiden Angeklagten die Kamera geraubt hätten, die die Journalisten mit sich führten.

Bei beiden Angeklagten handele es sich um Rechtsextreme, die Journalisten aus menschenfeindlichen Motiven angegriffen und schwer verletzt hätten, argumentiert der Staatsanwalt. „Es war kein gewöhnlicher Raubüberfall, sondern ein politisch motivierter“, sagt er. Es sei auch „ein Angriff auf die freie Presse“ gewesen. Die Tat hatte sich in der Region Fretterode in Nordthüringen ereignet. Ausgangspunkt des Überfalls war eine Recherche der beiden Journalisten in der Nähe des Grundstücks des bekannten Rechtsextremen Thorsten Heise.

Die Angeklagten hatten zum Beginn des Prozesses erklärt, es sei zwar richtig, dass es eine körperliche Auseinandersetzung zwischen ihnen und den Journalisten gegeben habe. Allerdings hätten sie dabei in einer Art Notwehr gehandelt. Bei ihren Angaben hatten sie auch behauptet, einer der beiden Journalisten habe den Baseballschläger mitgebracht, der bei dem Überfall eingesetzt worden war. Mehrere Zeugen hatten dem in ihren Aussagen widersprochen.

Für die Staatsanwaltschaft ergeben sich aus dieser Lage zwei nicht gerade kleine Strafforderungen: Weil einer der beiden Angeklagten zur Tatzeit noch ein Heranwachsender war, solle gegen ihn eine Jugendstrafe von einem Jahr und neun Monaten verhängt werden, sagt der Staatsanwalt kurz bevor Whitney Houston draußen loslegen darf. Diese Jugendstrafe sei allerdings für zwei Jahre zur Bewährung auszusetzen. Außerdem solle der Mann zur Zahlung von 2000 Euro an die Organisation Reporter ohne Grenzen verurteilt werden.

Gegen den zweiten, zur Tatzeit bereits erwachsenen Angeklagten müsse das Gericht eine Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten verhängen, fordert der Staatsanwalt. Eine solche Strafe könnte, sollte sie wirklich verhängt werden, nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Anders als der jüngere der beiden Angeklagten müsste der zweite Angeklagte also wirklich für längere Zeit in ein Gefängnis einziehen, sollte er entsprechend rechtskräftig verurteilt werden.

Zumindest angedeutet wird im Plädoyer der Staatsanwaltschaft auch, dass es während der Ermittlungen der Thüringer Polizei zu dem Fall erhebliche Versäumnisse gegeben hatte. Es hätten sich während des Prozesses Details zur Polizeiarbeit gezeigt, „die tatsächlich einer kritischen Würdigung zu unterziehen sind“, sagt der Staatsanwalt. Unter anderem war bekannt geworden, dass Polizisten zugeschaut hatten, wie unmittelbar nach der Tat aus dem Fahrzeug der Angeklagten Gegenstände geräumt worden waren.

In etwa einer Woche soll der nächste große Moment in dem Prozess folgen: Dann wird wahrscheinlich die Nebenklage ihr Plädoyer halten.