Karlsruhe/Gera (dpa/th) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine frühere Thüringer Proberichterin vom Vorwurf der Rechtsbeugung freigesprochen, die ihrem Vater in der Corona-Pandemie Zugang zu einer sterbenskranken Patientin in einem Pflegeheim verschafft hatte. Die Karlsruher Richter hoben das Urteil des Landgerichts Gera auf, das die Frau zu einer Bewährungsstrafe verurteilt hatte. Die Sache ist damit rechtskräftig abgeschlossen, wie der BGH weiter mitteilte.