„Wir werden das Recht auf Schutz vor Gewalt für jede Frau und ihre Kinder absichern und einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern sicherstellen.“ So steht es seit 2021 im Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Geschehen ist seitdem nicht viel. Auch die Thüringer Landesregierung wollte voriges Jahr eine Strategie zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen (Istanbul Konvention) erarbeiten. Auch hier fehlt es an ausreichender Unterstützung. Das Grevio Komitee hat im Bericht zur Umsetzung der Istanbul Konvention bundesweit Mängel bei der Finanzierung des Frauenschutzes festgestellt. Jährlich würden dafür 500 Millionen Euro benötigt. Doch statt das Geld in die Förderung von Gewaltschutzeinrichtungen zu investieren, werden in Deutschland jährlich lieber 3,8 Milliarden Euro für die Folgen von häuslicher Gewalt ausgegeben.