Dafür, dass sie „kein einziges Wort sprechen“ will, spricht sie am ersten Verhandlungstag doch ziemlich viele Worte. Lange nicht so viele wie im ersten Versuch, in einem Sicherungsverfahren am Landgericht Meiningen zu klären, ob die 43-jährige Frau aus Eisenach wegen versuchter Brandstiftung, Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung bestraft werden muss – oder ob eine paranoid-halluzinatorische Psychose sie nicht nur krank, sondern auch gefährlich gemacht hat. Was die Unterbringung in der Psychiatrie erforderlich machen würde.