Zurich geht davon aus, dass sich die meisten betroffenen Pauschalreise-Kunden an den Schadenabwickler Kaera gewandt haben. «Juristisch gesehen können Ansprüche aber noch drei Jahre, also bis Ende 2022, gestellt werden», sagte ein Sprecher. Entschädigt würden Kunden, die ihre Reise nicht antreten konnten, aber schon ganz oder teilweise bezahlt hatten. Ansprüche hätten auch diejenigen, die zum Zeitpunkt der Insolvenz mit dem Reiseveranstalter unterwegs waren und etwa von Hotels gezwungen worden seien, die Rechnung zu begleichen.
<%LINK auto="true" href="http://dpaq.de/RiBSF" text="Mitteilung der Bundesregierung"%>