Wird einer Person die Einreise verweigert, muss die Fluggesellschaft nicht nur für die Rückreisekosten aufkommen, sondern auch eine Strafgebühr zahlen. Laut dem Amtsgerichtsurteil ist es daher vertretbar, Reisende bei unzureichenden Unterlagen abzuweisen. Im Gegensatz zu Reiseveranstaltern muss die Fluggesellschaft Reisende nicht über die Einreisebestimmungen ihres Ziellandes informieren.