Verabschiedet hat der Kreistag in seiner jüngsten Sitzung die Neufassung der Satzung über die Schülerbeförderung. Notwendig wurde dies durch die Abschaffung der Schulbezirke für die Regelschulen. Damit können Eltern, wie auch bei Gymnasien und Gemeinschaftsschulen, frei wählen, welche weiterführende Schule ihr Kind besucht. Es muss nicht zwangsläufig die am nächsten zum Wohnort gelegene sein. Allerdings – und das hält die Satzung nun fest – besteht kein Anspruch auf die Organisation und volle Fahrtkostenübernahme der Schülerbeförderung zu jeder beliebigen Schule. Vielmehr gilt dies nach wie vor nur bis zur nächstgelegenen staatlichen Schule, die den gewünschten Abschluss anbietet. Zudem haben Schüler ab Klasse 5 erst bei einem Schulweg ab drei Kilometer überhaupt Anspruch auf eine organisierte Schülerbeförderung, wenn ansonsten ein sicher Schulweg gewährleistet ist. Besucht ein Kind nicht die nächstgelegene Schule, so übernimmt der Kreis nur anteilig die anfallenden Fahrtkosten und zwar in Höhe des Betrages, der für den Weg zur nächstgelegenen Schule fällig wäre. Damit Eltern künftig wissen, welche Schule die für sie nächstgelegen ist, wurde die Satzung mit einem Anhang versehen, der einen entsprechenden Überblick gibt. So ist zum Beispiel für Schüler aus Frauenwald, Stützerbach und Manebach die Scholl-Schule in Ilmenau erste Anlaufstelle, die Hertz-Schule gilt als zuständig für Bücheloh und Ilmenau-Roda. Für Heydaer Kinder wiederum gilt die Regelschule in Geraberg als nächstgelegene und Schüler aus Langewiesen und Oehrenstock werden der Schule in Gräfinau-Angstedt zugerechnet. br