Zwei Sätze bestimmen für die folgenden 28 Tage, beginnend mit diesem Montag, die Arbeit und die Möglichkeiten der Kulturschaffenden im Land: 1. "Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen." 2. "Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt." So steht es im Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder vom vorigen Mittwoch. Die bis zum 30. November geltenden Maßnahmen sollen bekanntermaßen helfen, die Dynamik der Infektionen mit dem neuartigen Corona-Virus zu unterbrechen. Für den Kulturbetrieb bedeutet das abermals trübe Zeiten, auch in Thüringen.