Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 wurde das Thüringer Brand- und Katastrophenschutz-Gesetz geändert. Organisatorische und personelle Voraussetzungen zur Aufstellung einer Feuerwehr, neue Bestimmungen zur Erhebung von Kosten und anderes mehr wurden darin aktualisiert, was sich künftig auch in der Meininger Feuerwehr-Satzung widerspiegeln muss.