In Deutschland wird alles geregelt und rechtlich abgesichert. In Sachen Grundsteuerreform, die in den vergangenen Jahren vorbereitet und ab dem 1. Januar 2025 als neues Gesetz gilt, wurde den Kommunen seitens der Kommunalverwaltung empfohlen, einen Beschluss über die Hebesatzung mit den bisherigen Hebesätzen zu fassen. Hintergrund ist mit dem neuen Grundsteuergesetz die Aufhebung des bisherigen Hauptveranlagungszeitraumes. Alle bestehenden Grundsteuerbescheide bekommen eine neue Wertung. Die bisherigen Bescheide verlieren ihre Gültigkeit. Das betrifft sowohl den Grundsteuermessbetrag als auch die Grundsteuerbescheide.
Festgelegte Hebesätze Grundsteuerreform machte Entscheidung notwendig
Marina Hube 13.11.2024 - 10:00 Uhr