"Compact"-Rechtsanwalt Vosgerau relativierte die Äußerung Elsässers. Das Zitat sei zwar etwas "ruppig", aber sei aber nicht geeignet, den Verdacht zu begründen, dass eine prinzipielle Beendigung des Rechtsstaatsprinzips angestrebt werde. Elsässer selbst betonte, dass es zwar vereinzelt rechte Autoren in dem Magazin gebe, ""Compact" ist aber nicht rechts und schon gar nicht rechtsextrem".
Was sagt der "Compact"-Chef zum Verfahren?
Elsässer zeigte sich vor der Verhandlung zuversichtlich. "Wir sind optimistisch, dass das Gericht eine demokratische Entscheidung trifft", sagte der 68-Jährige. Begleitet wurde er von seiner Ehefrau Stephanie und Paul Klemm vom TV-Sender des "Compact"-Magazins. Es sei ein guter Tag, erklärte Elsässer und verwies darauf, dass er und seine Frau Hochzeitstag hätten.
"In einer Demokratie kann man ein Magazin wie "Compact" nicht verbieten. Denn "Compact" verteidigt die freiheitliche-demokratische Ordnung gegenüber den autoritären Übergriffigkeiten der Regierung", sagte Elsässer. "Wir wurden nie verurteilt wegen Inhalten."
In der Verhandlung stellte sich der Chefredakteur als alleiniger Entscheider dargestellt. "Im Verlag bin ich der Diktator. Ich habe alles entschieden", sagte der 68-Jährige. Die "Compact"-GmbH nicht als Verein bezeichnet werden.
Elsässer gab an, in dem Verlagshaus hätten etwa 30 Mitarbeiter nahezu rund um die Uhr gearbeitet. Dabei seien sie mit der Erstellung und Verbreitung der redaktionellen Arbeit voll ausgelastet gewesen. Statt Werbung zu schalten, habe man Pressefeste veranstaltet und die eigene "Rolle überhöht, als ob wir Teil einer Bewegung wären".
Falls gegen seine Erwartungen das Verbot bestätigt werde, sei "Compact" sofort illegal. Zwar sei der Weg zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe möglich. Das habe aber keine aufschiebende Wirkung. "Wir sind auf alles vorbereitet", sagte er.
Wie blickt der Deutsche Journalisten-Verband auf das Verfahren?
"Die Entscheidung hat eine grundsätzliche Bedeutung für die Meinungs- und Pressefreiheit", hieß es vom DJV. Die zentrale Frage sei, ob sich eine "kämpferisch-aggressive Haltung der Vereinigung" gegenüber der Verfassungsordnung belegen lasse. "Nur dann wäre ein vollständiges Verbot gerechtfertigt", teilte der Verband auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.
Eine umfassende Gesamtbetrachtung schütze Medienorganisationen davor, aufgrund einzelner Äußerungen pauschal verboten zu werden. "Es muss verhindert werden, dass ein ganzes Magazin verboten wird, wenn nur ein Teilaspekt verfassungsfeindlich ist", so der DJV. Denkbar seien auch Maßnahmen wie eine Einschränkung einzelner Beiträge, Veranstaltungsverbote oder Orts- und veranstaltungsbezogene Äußerungsverbote.
Wie geht es weiter?
Das Gericht befasst sich in der mündlichen Verhandlung eingehend mit der Verbotsverfügung und prüft die Argumente beider Parteien. Nach rund achtstündiger Verhandlung wurde die Verhandlung unterbrochen. Am zweiten Verhandlungstag sollen einzelne Äußerungen in den Magazinen und deren Bewertung im Zentrum stehen.
Es handelt sich dabei um Auszüge aus Belegstellen, die das Bundesinnenministerium auf mehr als 240 Seiten vorgelegt hat. Dabei geht es um Beispiele für die Verletzung der Menschenwürde, Verstößen gegen das Demokratieprinzip und die Rechtsstaatlichkeit sowie Rassismus und Antisemitismus.
Derzeit ist nicht damit zu rechnen, dass noch in dieser Woche ein Urteil gesprochen wird. Denkbar ist, dass der Senat einen Verkündungstermin bekanntgeben wird.