Das Amtsgericht München hat den früheren Nationaltorwart Jens Lehmann wegen einer Alkoholfahrt nach dem Oktoberfest zu einer Geldbuße von 1.000 Euro verurteilt. Dass Lehmann nach der Wiesn mit über 0,7 Promille Alkohol im Blut erwischt wurde, wertete das Gericht als Ordnungswidrigkeit. Weil Lehmann das gegen ihn verhängte Fahrverbot von einem Monat bereits verbüßt hat, bekommt er nach der Entscheidung des Gerichts auch seinen Führerschein zurück.