Auswirkungen auf Jugendschutz rufen nach rechtlichen Korrekturen
Der Kinder- und Jugendschutz sollte gestärkt werden. Doch Frühinterventionen und Beratungsangebote für Jugendliche, die Cannabis konsumieren, würden nun deutlich seltener in Anspruch genommen. Ein Grund dürfte sein, dass bei Cannabis-Auffälligkeit nun in der Regel keine Strafanzeige mehr erstattet werde – es sei denn, der junge Mensch mache sich strafbar oder gefährde andere, erläutert Suchtforscher Daniel Kotz aus Düsseldorf. Es gebe durch die Justiz kaum noch verpflichtende Zuweisungen in Frühinterventionskurse.
Strafverfolgung sieht weniger Möglichkeiten
Die Evaluation sieht Anhaltspunkte dafür, dass der Bezug von Cannabis auf dem Schwarzmarkt gesunken sei. Eine Befragung von mehr als 2.000 Personen aus Reihen der Kriminalpolizei ergab zugleich, dass es schwieriger geworden sei, Schwarzmarkt-Akteure zur Rechenschaft zu ziehen. Strafverfolgungsbehörden beklagten, dass Kriminalität mit Bezug zu Cannabis schwerer bekämpft werden könne, sagte Kriminologe Jörg Kinzig von der Uni Tübingen.