Auf einer Messe in Berlin nehmen Beamte der Lebensmittelbehörde in einer Stichproben-Kontrolle eine Packung eines dort angebotenen Mittels mit. Das als Abführmittel beworbene Produkt, hergestellt aus einer Frucht, die in Südostasien wächst, wird – auch das Routine – untersucht. Und dann als Arzneimittel eingestuft, wofür der Verkäufer eine Zulassung bräuchte. Der Mann aus Thüringen, der das Produkt verkauft, wird wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz angezeigt, später werden in einer Durchsuchung seine Frucht-Vorräte sichergestellt und vernichtet.