980 Messer-, 2200 Sexualdelikte in Bahnhöfen und Zügen 2025
Eskalation schwerer Gewalt980 Messer-, 2200 Sexualdelikte in Bahnhöfen und Zügen 2025
Markus Brauer 15.02.2026 - 09:31 Uhr
An Deutschlands Bahnhöfen nimmt die Messergewalt immer bedrohlichere Ausmaße an. Die Kriminalitätszahlen sind 2025 erneut gestiegen. Werden Bahnhöfe zur No-go-Area?
Von der Bundespolizei sichergestellte Messer am Hamburger Hauptbahnhof. Foto: Imago/Breuel-Bild
Die Justizminister der Länder erklärten, dass die steigende Zahl an Straftaten mit Messern „von der Bevölkerung zu Recht als eine ernsthafte Bedrohung ihrer Sicherheit empfunden“ werde. Das war im Juni 2019. Hat die Messergewalt in Deutschland seitdem zugenommen?
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Deutschland einig Messerland
Ja, eindeutig! In Deutschland ist zu einem Anstieg von Messerangriffen insbesondere an Bahnhöfen gekommen. Die Bundespolizei registrierte 2024 in ihrem Zuständigkeitsbereich insgesamt 609 Fälle. Und 2025? Eine weitere deutliche Eskalation.
In Bahnhöfen und Zügen in Deutschland sind im vergangenen Jahr mehr als 980 Messer- und rund 2200 Sexualdelikte aktenkundig geworden, wie aus den Zahlen der Bundespolizei weite hervorgeht. Der tödliche Angriff auf einen Zugbegleiter Anfang Februar hatte in Deutschland eine Debatte über die Sicherheit im Bahnverkehr ausgelöst.
Sichergestelle verbotene Messer und Schlagstöcke am Hamburger Bahnhof. Foto: Imago/Breuel-Bild
Wo Bahnreisen zur Gefahr werden
Der Hauptbahnhof Leipzig war einem Medienbericht zufolge 2025 der Bahnhof mit den meisten Gewaltdelikten in Deutschland. In dem Bahnhof seien im vergangenen Jahr 859 Gewaltdelikte gemeldet worden, berichtet die „Bild am Sonntag“ unter Berufung auf Zahlen der Bundespolizei.
Es folgen der Dortmunder Hauptbahnhof mit 735 Gewaltdelikten
der Hauptbahnhof Berlin mit 654 Gewaltdelikten
der Hauptbahnhof Köln mit 648 Gewaltdelikten
der Hauptbahnhof Hannover mit 612 Gewaltdelikten.
Wie ist die Gesetzeslage?
In Deutschland sind Erwerb und Besitz bestimmter Messer wie Butterfly-Messer bisher bereits verboten. Ein Verstoß kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.
Laut Bundesinnenministerium dürfen zudem Messer mit einhändig feststellbarer Klinge, sogenannte Einhandmesser, sowie feststehende Messer mit einer Klingenlänge von über zwölf Zentimetern nicht außerhalb der eigenen Wohnung oder des eigenen Grundstücks mitgeführt werden. Verstöße können zu einer Geldstrafe führen.
Hinweisschild der Bundespolizei am Hauptbahnhof Nürnberg zum temporären Mitführverbot gefährlicher Gegenstände. Foto: Imago/Ardan Fuessmann
Diese zehn Bahnhöfe sind besonders von Straftaten betroffen:
Köln
Frankfurt/Main
Hamburg
Leipzig
Dortmund
Hannover
München
Essen
Düsseldorf
Berlin
Waffenverbots Kontrolle der Bundes- und Landespolizei am Hamburger Hauptbahnhof Foto: Imago/Breuel-Bild
Wie hoch ist das Strafmaß bei Messergewalt?
Der Einsatz eines Messers kann laut Strafgesetzbuch mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe sanktioniert werden. Als Mindeststrafe sieht Paragraf 224 StGB Freiheitsentzug von sechs Monaten vor. In minder schweren Fällen liegt der Strafrahmen zwischen drei Monaten und fünf Jahren.
Konkret ist in Paragraf 224 auch nicht von Messern als Tatwerkzeug die Rede, stattdessen ist dort unter anderem der Einsatz einer „Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs“ aufgeführt. Wenn der Täter den möglichen Tod des Opfers billigend in Kauf nehme, kommt zudem eine Strafbarkeit wegen eines versuchten Tötungsdelikts in Betracht.
Strafrecht und Einsatz von Messern
Wie sieht die rechtliche Lage bei Hieb- und Stichgegenständen in Deutschland aus? Ein Überblick:
Butterfly
Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen
Verboten? Ja
Darf man besitzen? Nein
Darf man führen? Nein
Altersfreigabe: –
Dolch
beidseitig geschliffene Klinge, egal ob feststehende Klinge oder Klappmesser
Verboten? Nein
Darf man besitzen? Ja
Darf man führen? Nein
Altersfreigabe: Ab 18 Jahren
Fallmesser
Öffnen des Messers funktioniert mit Schwerkraft, kein Federmechanismus
Verboten? Ja
Darf man besitzen? Nein
Darf man führen? Nein
Altersfreigabe: –
Faustmesser
Wird mit der Faust umklammert.
Verboten? Ja
Darf man besitzen? Nein
Darf man führen? Nein
Altersfreigabe: –
Feststehendes Messer
(Klingenlänge mehr als 12 cm): durchgehender Stahl, nicht klappbar
Verboten? Nein
Darf man besitzen? Ja
Darf man führen? Nein
Altersfreigabe: keine gesetzliche Vorgabe
Feststehendes Messer
(Klingenlänge unter 12 cm): durchgehender Stahl, nicht klappbar
Verboten? Nein
Darf man besitzen? Ja
Darf man führen? Ja
Altersfreigabe: keine gesetzliche Vorgabe
Karambit
klauenförmige Klingen und meistens ein Ring am Griffende, egal ob klappbar oder nicht
Verboten? Nein
Darf man besitzen? Ja
Darf man führen? Nein
Altersfreigabe: ab 18 Jahren
Klappmesser
(beidhändig): Muss mit zwei Händen geöffnet werden, egal ob mit oder ohne feststellbarer Klinge.
Verboten? Nein
Darf man besitzen? Ja
Darf man führen? Ja
Altersfreigabe ab? keine gesetzliche Vorgabe
Klappmesser
(einhändig, feststellbar): Wird auch Einhandmesser genannt. Kann einhändig geöffnet werden, mit feststellbarer Klinge.
Verboten? Nein
Darf man besitzen? Ja
Darf man führen? Nein
Altersfreigabe: keine gesetzliche Vorgabe
Küchenmesser
(Klingenlänge mehr als 12 cm): durchgehender Stahl, nicht klappbar
Verboten? Nein
Darf man besitzen? Ja
Darf man führen? Nein
Altersfreigabe: ab 18 Jahren
Machete
langes feststehendes Messer
Verboten? Nein
Darf man besitzen? Ja
Darf man führen? Nein
Altersfreigabe: keine gesetzliche Vorgabe
Rasiermesser
(Klingenlänge unter 12 cm): klappbar mit einer Klingenlänge unter 12 cm
Verboten? Nein
Darf man besitzen? Ja
Darf man führen? Ja
Altersfreigabe: keine gesetzliche Vorgabe
Rettungsmesser
in Form eines Springmessers oder Fallmessers
Verboten? Nein
Darf man besitzen? Ja
Darf man führen? Ja
Altersfreigabe: keine gesetzliche Vorgabe
Schlagring
Handwaffe, die aus einem Griff besteht, durch die die Finger der Faust gesteckt werden, egal ob mit längeren Stacheln, Nieten oder Klingen.
Verboten? Ja
Darf man besitzen? Nein
Darf man führen? Nein
Altersfreigabe: –
Springmesser
Klinge wird mittels Federkraft in einem Bogen nach vorne geschleudert und dort verriegelt.
Verboten? Ja
Darf man besitzen? Nein
Darf man führen? Nein
Altersfreigabe: ab 18 Jahren
Stiletto
Dolch mit Dreikant- oder Vierkant-Klinge
Verboten? Nein
Darf man besitzen? Ja
Darf man führen? Nein
Altersfreigabe: ab 18 Jahren
Taschenmesser
einhändig zu öffnen, egal ob eine feststellbare oder nicht-feststellbare Klinge
Verboten? Nein
Darf man besitzen? Ja
Darf man führen? Nein
Altersfreigabe: keine gesetzliche Vorgabe
Wurfmesser
Beide Klingenseiten sind geschliffen, nur eine Klingenseite geschliffen, ein feststehendes Messer.
Verboten? Nein
Darf man besitzen? Ja
Darf man führen? Nein
Altersfreigabe: keine gesetzliche Vorgabe
Wurfsterne (Shuriken)
Aus einer sternförmigen metallenen Scheibe mit scharf geschliffenen Rändern und Spitzen bestehende Waffe zum Werfen.
Verboten? Ja
Darf man besitzen? Nein
Darf man führen? Nein
Altersfreigabe: –
Der Hamburger Hauptbahnhof gilt als einer der gefährlichsten Orte Deutschlands. Foto: Imago/Breuel-Bild
Warum Bahnhöfe so gefährlich sind
Bahnhöfe gelten generell aufgrund hoher Anonymität, starker Frequenz und sozialer Brennpunktlagen als gefährlich, da sie Diebstähle, Körperverletzungen, Drogenhandel und Sexualdelikte begünstigen. Vor allem Großstadtbahnhöfe wie Dortmung, Hamburg, Hannover und Köln verzeichnen hohe Zahlen an Straftaten. Dabei beeinträchtigen Alkohol, mangelnde soziale und polizeiliche Kontrolle sowie Messerdelikte die Sicherheit. (mit AFP-Agenturmaterial)