Ein Antrag auf Artikel 5 birgt Risiken
Ein Super-GAU wäre es für die Nato, wenn ein Beistandsersuchen nach Artikel 5 wegen politischer Streitigkeiten nicht bewilligt werden würde. Ein solches Szenario könnte bei Gegnern wie Russland Zweifel an der Geschlossenheit nähren. Zudem könnte eine Nato-Beteiligung den Nahost-Konflikt weiter eskalieren lassen und dem Iran einen Vorwand geben, auch noch andere europäische Alliierte anzugreifen. Schlecht für die Nato wäre es auch, wenn zwar der Bündnisfall ausgerufen wird, dann aber kaum jemand militärische Unterstützung leistet. Dies wäre möglich, weil die einzelnen Länder selbst nach Aktivierung von Artikel 5 eigenständig entscheiden können, welche Unterstützungsmaßnahmen sie für notwendig halten. Es gibt keinen automatischen Militäreinsatz aller Nato-Staaten.