Ersatzvornahmen Wenn der Kreis Gebäude abreißen lässt

Das Grundstück der ehemaligen Schule in Heubach gibt kein schönes Bild ab. Kontaktaufnahmen mit dem Eigentümer, der im Ausland sitzt, blieben fruchtlos. Nach der Ersatzvornahme ist der meiste Bauschutt auf dem Grundstück liegengeblieben: Gemeinde und Landkreis haben keine andere Handhabe. Foto: /Bastian Frank

Können Eigentümer ihre Immobilien nicht mehr sichern, muss der Landkreis einspringen, wenn vom einem Gebäude Gefahr ausgeht. Übrig bleibt meist ein Haufen Schutt und verärgerte Bürger.

 
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