Nur wenige Verurteilte in Thüringen entscheiden sich für eine gemeinnützige Arbeit als Alternative zu einer Ersatzfreiheitsstrafe. Im vergangenen Jahr wählten Verurteilte in 163 Fällen die Option auf freie Arbeit statt Gefängnis, wie das Justizministerium auf Anfrage mitteilte. Dabei verhängten die Thüringer Staatsanwaltschaften aber Ersatzfreiheitsstrafen in insgesamt 3334 Fällen. Das entspricht einem Anteil von lediglich knapp 4,9 Prozent.