„Schämen Sie sich?“, fragt der Rechtsanwalt, der für die Frau, die Ex-Gefährtin des Mannes, die Nebenklage führt. „Darauf möchte ich nicht antworten“, sagt der Mann. Er sitzt zum zweiten Mal auf der Anklagebank am Landgericht Meiningen. Im März vergangenen Jahres ist er wegen Vergewaltigung und Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Dagegen hat er Revision einlegen lassen, der Fall ging zum Bundesgerichtshof (BGH). Und wurde teilweise – allein die Verurteilung wegen Vergewaltigung – zur erneuten Verhandlung nach Meiningen zurückverwiesen.