Erfurt Reförmchen statt Reform

Nachdem die Vorschläge dazu vorliegen, wie Rot-Rot-Grün und die CDU die Landesverfassung ändern wollen, wird klar: Eine große Reform derselben wird es in dieser Legislaturperiode kaum geben.

Erfurt - Das, was die CDU am Mittwoch in Erfurt in der Diskussion um Änderungen an der Landesverfassung präsentiert hat, könnte in vielen wichtigen Punkten kaum weiter weg sein von den Überzeugungen von Rot-Rot-Grün. Und doch hat der Sprecher der Unionsfraktion für den Verfassungsausschuss, Christoph Zippel, Recht, wenn er sagt, auch Linke, SPD und Grüne hätten ihrerseits in den vergangenen Wochen Vorschläge zur Änderung der Verfassung gemacht, die ganz weit weg von den politischen Überzeugungen der CDU seien. "Jede Fraktion sagt erst einmal ganz puristisch, wie es nach ihrer Sicht aussehen soll", sagt Zippel - der damit gleichermaßen den Verdacht ausräumen will, bei der Union habe man bewusst Vorschläge eingebaut, die als Verhandlungsmasse in den parlamentarischen Beratungen zur Verfassungsänderung dienen können. Also nach dem Motto: Erst mal manche Dinge fordern, die sich sowie so nicht durchsetzen lassen werden, um hinterher augenscheinlich großzügig auf deren Umsetzung zu verzichten, um so andere Vorschläge durchzubringen. "Die CDU schlägt keine Dinge vor, die Verhandlungsmasse sind oder Sollbruchstellen", sagt Zippel.

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Der dritte Wahlgang

Die CDU-Fraktion will mit der Änderung der Landesverfassung auch erreichen, dass es eine Klarstellung für den Fall gibt, dass ein potenzieller Thüringer Ministerpräsident bei seiner Wahl in einen dritten Wahlgang muss. Um die Auslegung der geltenden Regelung in der Verfassung dazu gibt es seit Jahren auch unter Juristen Meinungsverschiedenheiten.

Nach den Vorstellungen der Union soll ein Kandidat, der sich im dritten Wahlgang um das Amt bewirbt und der dabei keinen Gegenkandidaten hat, nur dann zum Thüringer Regierungschef gewählt werden, wenn er mehr Ja- als Nein-Stimmen oder Enthaltungen erhält. Allerdings musste die CDU bei der Vorstellung ihres Vorschlages einräumen, dass es zu diesem Punkt auch ihrerseits noch einigen Klärungsbedarf gibt. Vertreter der Fraktion konnten nicht sagen, ob der Ministerpräsidentenkandidat nach dem Vorschlag die Mehrheit der Stimmen aller Landtagsmitglieder oder die Mehrheit der Stimmen der Landtagsmitglieder, die an der Abstimmungen teilnehmen, braucht. Nach den Erfahrungen der vergangen Wahlen ist diese Unterscheidung ganz wesentlich. sh

Damit zeichnet sich mehr und mehr ab, dass es in dieser Legislaturperiode keine große Reform der Thüringer Verfassung mehr geben wird. Denn bei den ganz wesentlichen Fragen liegen Rot-Rot-Grün und die CDU inhaltlich zu weit auseinander, als dass es realistisch erscheint, dass sich beide Seiten in diesen Fragen auf Kompromisse einigen könnten. Eine solche Einigung wäre aber unbedingt erforderlich, weil für die Änderung der Landesverfassung eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag nötig ist. Die einzige politisch realistische Konstellation dazu im Landtag ist: Linke, SPD, Grün und CDU stimmen einem Gesetzentwurf, über den die Verfassung formal geändert werden muss, gemeinsam zu.

Entsprechend hat man sich bei den Linken bereits offenkundig von der Vorstellung verabschiedet, bald eine ganz groß reformierte Landesverfassung zu haben. Stattdessen wird es wohl nur ein Reförmchen geben. "Bestimmte Sachen werden wir bestimmt noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg bringen können, manche vielleicht auch nicht", sagt die Linke-Landtagsabgeordnete Anja Müller, die wie Zippel Mitglied des Verfassungsausschusses des Landtages ist. Dies gilt umso mehr, weil die laufende Legislaturperiode - jedenfalls nach den bisherigen Vereinbarungen im Landtag - nur noch kurz sein soll: Schon im April 2021 soll ein neuer Landtag gewählt werden.

Zu den Dingen, die die CDU zur Verfassungsänderung vorgeschlagen hat und die Rot-Rot-Grün absehbar auf keinen Fall mittragen wird, gehört vor allem das Verbot von gesetzlichen Quotierungen für die Wahllisten zu Landtags- oder Kommunalwahlen. Auch eine vorgeschlagene Staatsschutzklausel will Rot-Rot-Grün keinesfalls, weil die Vertreter des Bündnisses lieber den Antirassismus- und Antifaschismus in der Verfassung verankert sehen möchten. Die Forderung der CDU, die Verfassung müsse es Bürgern demnächst ermöglichen vom Landtag geschlossene Gesetz zu kippen, will man in den Reihen von Rot-Rot-Grün nur dann mittragen, wenn dafür gleichzeitig der sogenannte Finanzvorbehalt wegfällt. Der besagt im Kern: Bürgerbeteiligung gibt es nur dann, wenn es bei dem Thema, bei dem der Bürger mitreden soll, nicht um viel Geld geht, weil der Landtag sonst in seiner Hoheit über den Haushalt eingeschränkt wird.

Zu den Dingen, die Rot-Rot-Grün gerne in einer geänderten Landesverfassung sehen will und die die Union absehbar auf keinen Fall mittragen wird gehört neben dem Streit um die Antifaschismus- und Antirassismusklausel vor allem die Absenkung des Mindestwahlalter für Landtagswahlen auf 16 Jahre.

Also wird es wohl darauf hinauslaufen, dass in dieser Legislaturperiode nur Kleinigkeiten in der Landesverfassung geändert werden. Beispielsweise stehen besonders nach einer jüngsten Anhörung im Verfassungsausschuss des Landtages die Chancen gut, dass dort demnächst festgehalten sein wird, dass der Freistaat und seine Kommunen das Ehrenamt zu fördern haben. Dazu liegen bereits Gesetzesentwürfe von Rot-Rot-Grün, der CDU und auch der AfD vor.