Erfurt Polizisten vor Gericht - Zwei Jahre Freiheitsstrafe gefordert

Einer der angeklagten Polizisten wird in Handschellen in den Schwurgerichtssaal geführt. Foto: Bodo Schackow/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung hat die Staatsanwaltschaft im Prozess gegen zwei Polizisten gefordert, die laut Anklage im Dienst gemeinsam eine Frau vergewaltigt haben sollen.

 
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Efurt - Allerdings betonte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer am Montag am Landgericht Erfurt, dass es bei dieser Forderung um den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Gefangenen und behördlich Verwahrten unter Ausnutzung einer Amtsstellung gehe. Sie beziehe sich explizit nicht auf den ursprünglichen weiteren Vorwurf einer gemeinschaftlichen Vergewaltigung im besonders schweren Fall.

Denn dieser sei nach der vorläufigen Beweiswürdigung nicht darstellbar: Das Gericht hatte am Montag die Beweisaufnahme in dem Prozess geschlossen. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft deutlich protestiert, denn die betroffene Frau konnte als Hauptbelastungszeugin noch nicht vor Gericht aussagen. Noch seien nicht alle Mittel ausgeschöpft, um die Frau, eine gebürtige Polin, zu finden. «Wir sind der Ansicht, dass sich das Gericht einer weiteren Sachaufklärung verschließt», hieß es im Plädoyer.

Die Frau ist Nebenklägerin und als Zeugin in dem Prozess geladen. Sie konnte aber noch nicht ausfindig gemacht werden. Auch ein Zielfahnder des Landeskriminalamts konnte bisher den aktuellen Aufenthaltsort der Frau nicht ermitteln. Wohl aber fand der Ermittler heraus, dass gegen die Frau und ihren damaligen Partner in Polen nationale Haftbefehle vorliegen. Zudem gebe es Hinweise, dass sie sich auch dieses Jahr in Deutschland aufgehalten habe, hieß es vor Gericht.

Eigentlich wirft die Staatsanwaltschaft den heute 23 und 28 Jahre alten suspendierten Polizisten vor, die Frau im September vergangenen Jahres bei einem Diensteinsatz in ihrer Wohnung in Marlishausen (Ilm-Kreis) vergewaltigt zu haben. Die Angeklagten sagten dagegen aus, mit der Frau einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehabt zu haben.

Am Montag wuerden noch weitere Plädoyers erwartet, ein Urteil könnte am 13. Juli fallen. dpa

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