Erfurt Neue Corona-Landesverordnung mit wenigen Änderungen

Eine Mikroskopaufnahme zeigt das Coronavirus. Foto: Uncredited/Centers for Disease Control and Prevention/AP/dpa/Archivbild

Vor allem Familienfeiern treiben in Thüringen derzeit die Zahl der Corona-Infektionen in die Höhe. Das Land reagiert darauf in der aktualisierten Corona-Verordnung, allerdings sehr maßvoll.

 
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Erfurt - Angesichts zunehmender Corona-Neuinfektionen verschärft Thüringen die Infektionsschutzregelungen für Familienfeiern. Ab November sind laut der aktualisierten Corona-Verordnung des Landes bei privaten Feiern in geschlossenen Räumen nur noch 30 Menschen ohne Anmeldung bei den lokalen Gesundheitsämtern zugelassen. Bisher waren es 50. Bei Feiern unter freiem Himmel liegt diese Obergrenze bei 75 Gästen (bisher 100). Bei darüber hinaus gehenden Gästezahlen müssen die Feiern zwei Tage vorher bei den zuständigen Behörden angemeldet werden. Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) unterzeichnete die Verordnung am Dienstag.


Private Feiern sind auch in Thüringen derzeit in mehreren Landkreisen Quelle von Corona-Ausbrüchen. Die Regelung dazu ist die einzige größere Änderung im Vergleich zur jetzigen Fassung. Eine Sperrstunde, wie zuletzt diskutiert, ist in der Landesverordnung nicht vorgesehen. Dies sei rechtlich umstritten, sagte ein Ministeriumssprecher. Bei einer Aufnahme von Sperrstunden sei möglicherweise die komplette Verordnung vor Gericht anfechtbar.


Sperrstunden sollen aber in das Konzept für Kommunen zur Eindämmung regionaler Corona-Ausbrüche aufgenommen werden. In diesem Stufenkonzept sind detaillierte Schritte für Kommunen mit mehr als 35 Neuinfektionen beziehungsweise ab dem Risikowert von 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen geregelt. Das betrifft etwa die Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen, das Verbot öffentlicher Veranstaltungen oder die Ausweitung der Gesichtsmaskenpflicht.
Die geänderte Corona-Verordnung des Landes sieht auch verschärfte Anforderungen für öffentliche Veranstaltungen vor. Auch hier wurde die Teilnehmer-Obergrenze, bis zu der sie ohne Anmeldung bei den Gesundheitsbehörden stattfinden können, von 100 auf 75 gesenkt.


Die Verordnung soll Ende Oktober im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes erscheinen und am 1. November in Kraft treten. Sie gilt dann bis zum 30. November. Thüringen war am Dienstag bei 5000 Corona-Neuinfektionen seit Beginn der Pandemie angekommen, wie aus der Tagesübersicht des Robert Koch-Instituts hervorgeht.

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