Erfurt - Mit der seit 16. Juli 2020 aktualisierten Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus und der Anpassung für den Sportbetrieb durch das Thüringer Sportministerium (TMBJS) dürfen in Thüringen Sportveranstaltungen im Freien für 200 Zuschauer geöffnet werden. Doch die zuständigen regionalen Gesundheitsämter regeln die Umsetzung sehr verschieden und mit teils hohen finanziellen und bürokratischen Belastungen bzw. Auflagen für die Sportvereine. Der Landessportbund (LSB) Thüringen kritisiert die enge Auslegung und setzt sich für eine einheitliche und praktikable Umlegung in der Praxis ein.