Erfurt LSB will praktikable Regelung

Der Landessportbund macht sich bei Sportveranstaltungen mit Zuschauern für praktikable Umsetzung durch regionale Gesundheitsämter stark.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Erfurt - Mit der seit 16. Juli 2020 aktualisierten Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus und der Anpassung für den Sportbetrieb durch das Thüringer Sportministerium (TMBJS) dürfen in Thüringen Sportveranstaltungen im Freien für 200 Zuschauer geöffnet werden. Doch die zuständigen regionalen Gesundheitsämter regeln die Umsetzung sehr verschieden und mit teils hohen finanziellen und bürokratischen Belastungen bzw. Auflagen für die Sportvereine. Der Landessportbund (LSB) Thüringen kritisiert die enge Auslegung und setzt sich für eine einheitliche und praktikable Umlegung in der Praxis ein.

40 bis 90 Euro

"Wir sind froh, dass überhaupt die Möglichkeit für Sportveranstaltungen mit Zuschauern besteht, da es für die Freiluftsportarten eine Perspektive und auch Planungssicherheit für den Wiedereinstieg in den Wettkampf- und Punktspielbetrieb bedeutet", zeigt sich LSB-Hauptgeschäftsführer Thomas Zirkel zunächst positiv. "Doch die Anforderungen müssen auch umsetzbar und ehrenamtsfreundlich sein."

Dies betrifft zum einen die einmalige Vorlage eines allgemeinen Hygienekonzepts durch den Ausrichter, das auch für jede weitere Veranstaltung des Vereins gültig ist - soweit Profil und Ort gleich bleiben. Zum anderen müssen die Gebühren für die Genehmigung in einem angemessenen Rahmen liegen. "Der Infektionsschutz hat Priorität, doch wirkt dieser eben auch für weitere Veranstaltungen eines Ausrichters in einem gewissen Zeitraum bei unveränderten Rahmenbedingungen einer Sportanlage", setzt sich Zirkel für eine einmalige Genehmigung ein.

Zuletzt gab es vermehrt Informationen von Fußballvereinen unterschiedlicher Landkreise, dass für jedes einzelne Fußballspiel auf einer Sportstätte und identische Rahmenbedingungen, ein gesonderter Antrag durch die Gesundheitsämter gefordert wurde. "Das führt zu einer klaren Überforderung der Ehrenamtlichen im Sport, zu einer Vervielfachung von Anträgen und auch zu großen finanziellen Belastungen, da teilweise 40 bis 90 Euro Gebühren pro Genehmigung aufgerufen werden - ohne besseren Infektionsschutz", setzt Zirkel auf die praxistaugliche und zugleich verantwortungsbewusste Auslegung der Verordnung.

Unterstützung vom TFV

Der Thüringer Fußballverband unterstützt diese Forderung, da sonst das Ziel einer längerfristigen Planungssicherheit im Hinblick auf einen regulären Spielbetrieb, insbesondere im Amateur- und Nachwuchsfußball ab September, nicht erreicht werden kann. rd

Autor

Bilder