Weimar (dpa/th) - Thüringens Verfassungsrichter entscheiden Mitte Mai über die Fünf-Prozent-Sperrklausel, die bei Landtagswahlen gilt. Danach müssen Parteien mindestens fünf Prozent der Wählerstimmen erhalten, um in das Landesparlament einzuziehen. Gegen die Klausel hatte die Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) geklagt, wie aus der Mitteilung des Verfassungsgerichtshofs in Weimar hervorgeht. Sie steht für eine Reihe kleiner Parteien, die die Hürde in den Landtag in der Regel nicht nehmen.
Entscheidung im Mai Verfassungsgericht entscheidet über Fünf-Prozent-Klausel
dpa 25.04.2025 - 15:51 Uhr