Eine Gesellschaft hat klare Regeln. Es gibt Rechte, aber es gibt auch Pflichten. So ist das Eigentum aus gutem Grund vom Grundgesetz geschützt. Das Grundgesetz, das hier die Leitplanken zieht, schreibt in Artikel 14 den Schutz des Eigentums fest, sodass der- oder diejenige die damit verbundenen Befugnisse eigenverantwortlich und privat nutzen kann. Die Grenze dessen? Das Grundgesetz betont die zugleich Sozialbindung des Eigentums: Eigentum verpflichtet, das ist die Grundlage, und sein Gebrauch soll dem Wohl der Allgemeinheit dienen.
Enteignung? Blanke Propaganda – von links
Kerstin Dolde 18.09.2026 - 14:32 Uhr