Der finanzielle Ausgleich für betroffene Gasimporteure ist zeitlich beschränkt auf die Erfüllung von vertraglichen Lieferverpflichtungen vom 1. Oktober 2022 bis zum 1. April 2024. Bis Oktober tragen laut Ministerium die betroffenen Gasimporteure alle Kosten für die Ersatzbeschaffung allein. Danach tragen sie 10 Prozent der Kosten dauerhaft selbst.
Wie berechnet sich die Umlage?
Dafür gibt es eine komplexe Formel, die unter anderem den Unterschied zwischen dem vertraglich vereinbarten und dem aktuellen Einkaufspreis berücksichtigt. Die Höhe der Mehrkosten muss von Wirtschaftsprüfern testiert werden. Der Ausgleich erfolgt laut Ministerium über die Gaslieferanten, die die Kosten in aller Regel an ihre Kunden weitergeben werden.
Die Höhe der Umlage wird vom sogenannten Marktgebietsverantwortlichen bis zum 15. August in Cent je Kilowattstunde ermittelt und im Internet veröffentlicht - das ist die Trading Hub Europe (THE), ein Zusammenschluss von Netzgesellschaften.
Und wie hoch fällt die Umlage am Ende aus?
Das hängt wesentlich von Umfang und Preis des als Ersatz beschafften Gases sowie von der Nachfrage ab. Je höher der Ausgleich für die Importeure, desto höher auch die Umlage. Das Wirtschaftsministerium geht bisher von einer Spanne von 1,5 bis 5 Cent je Kilowattstunde aus.
Das Vergleichsportal Verivox errechnete für diese Spanne für einen Single-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 5000 Kilowattstunden Mehrkosten zwischen 89 und 298 Euro. Ein typischer Pärchenhaushalt würde demnach mit 214 bis 714 Euro belastet, eine Familie im Einfamilienhaus mit 357 bis 1190 Euro. Darin ist die Mehrwertsteuer enthalten.
Dazu kommen marktgetriebene drastische Preissteigerungen, die schrittweise bei den Kunden ankommen. Viele Menschen sind betroffen, denn etwa die Hälfte aller Wohnungen in Deutschland wird mit Gas beheizt.
Wann kommt die Umlage bei den Verbrauchern an?
Die Umlage gilt zwar ab Anfang Oktober - sie werde aber nicht unmittelbar auf den Rechnungen sichtbar werden, sondern mit etwas Zeitverzug, so das Ministerium. Es gebe aus Verbraucherschutzgründen Ankündigungsfristen im Energiewirtschaftsgesetz von vier bis sechs Wochen, die eingehalten werden müssten. Daher wird die Umlage mit etwas Zeitverzug wahrscheinlich erstmals im November/Dezember auf den Rechnungen ausgewiesen werden.
Die Umlage wird laut Ministerium monatlich abgerechnet und kann alle drei Monate angepasst werden. Sollte Russland seine vertraglich zugesicherten Mengen wieder vollumfänglich erfüllen, werde die Preisanpassung auf null gesetzt. Wie mit Festverträgen umgegangen wird, die keine zusätzlichen Umlagen oder Erhöhungen zulassen, prüfe das Wirtschaftsministerium derzeit, hieß es.
Die Energieverbände BDEW und VKU forderten die Bundesregierung zu Nachbesserungen auf. Sie warnten in einem Brief an Habeck, der der dpa vorlag, die Preisanpassung könne gegenüber Kunden mit Verträgen ohne Anpassungsmöglichkeit bis zum 1. Oktober nicht durchgesetzt werden. Das betreffe durchschnittlich rund 25 Prozent der Haushaltskunden. Bei Festpreisverträgen drohe ein Totalausfall, wenn die Umlage vertraglich nicht weitergegeben werden könne. "Dadurch entstehen erhebliche Liquiditätsprobleme bei den Energieversorgern, die wegen der ohnehin angespannten Finanzsituation auch zur Insolvenz führen können." Die Verbände forderten gesetzliche Änderungen nach der Sommerpause des Bundestags im September.
Inwiefern plant die Bundesregierung zusätzliche Entlastungen?
Es soll weitere Entlastungen vor allem für einkommensschwache private Haushalte geben - die Frage aber ist: wann kommen diese, gleichzeitig mit der Wirkung der Umlage? Kanzler Olaf Scholz (SPD) hatte etwa eine große Wohngeldreform zu Beginn des kommenden Jahres angekündigt. Habeck sagte: "Die Entscheidung der Bundesregierung für die befristete Umlage wird und muss von weiteren Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger begleitet werden." Auch Hilfsprogramme für Unternehmen sollten verlängert werden.