Der Verbraucherzentrale Bundesverband forderte eine Änderung der entsprechenden Regelungen im Energiesicherungsgesetz, wonach Preiserhöhungen dann bereits eine Woche nach der Mitteilung durch den Versorger wirksam werden. Diese Frist müsse vier Wochen betragen, sagte Engelke. So lange müssten die Kunden auch die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung haben. Das Gesetz sehe derzeit nur eine "unverzügliche" Kündigung nach Erhalt der Mitteilung vor. Auch müssten die Preise gedeckelt sein.
90 Prozent bis 1. November
Der Bund stellt 15 Milliarden Euro zur Verfügung, um die Befüllung der Gasspeicher in Deutschland zu sichern. Der Haushaltsausschuss des Bundestags bestätigte am Mittwoch diese Summe, wie das Wirtschaftsministerium in Berlin mitteilte. Es handelt sich um einen Teil des am Sonntag angekündigten Maßnahmenpakets, mit dem angesichts der Drosselung russischer Gaslieferungen die Vorsorge erhöht werden soll.
Konkret stellt die Bundesregierung wie bereits bekannt den sogenannten Marktgebietsverantwortlichen der Trading Hub Europe über die Staatsbank KfW eine Kreditlinie bereit. Trading Hub Europe (THE) ist eine Tochtergesellschaft von Ferngasnetzbetreibern. Mit der Kreditlinie soll die nötige Liquidität von THE gesichert werden.
Diese finanzielle Absicherung sei in der aktuellen Lage am Gasmarkt dringend erforderlich, um die Gasspeicher bis zum Winter zu füllen, hieß es mit Blick auf stark gestiegene Preise. Die Gasspeicher sollen schrittweise bis auf 90 Prozent zum 1. November befüllt werden, um im Falle eines Gasmangels eine schwere Krise zu verhindern.