Doch was genau hatte Habeck mit seinen Äußerungen gemeint? Sein Ministerium bemühte sich am Mittwoch um Schadensbegrenzung. Eine Ministeriumssprecherin erklärte, Habeck habe darlegen wollen, dass die Gefahr von „stillen Betriebsaufgaben“, also Betriebsaufgaben ohne Insolvenz-Anmeldung, ein Problem für eine Volkswirtschaft darstelle und die Regierung beides im Blick haben müsse. „Der Blick auf die Insolvenzen allein“ greife zu kurz. „Das Insolvenzverfahren dient dazu, Unternehmen in einem strukturierten Verfahren möglichst zu erhalten. Demgegenüber bedeuten Betriebsaufgaben, dass Betriebe aufgeben, weil sie sehen, dass sich ihr Geschäft wegen hoher Energiekosten schlicht nicht mehr lohnt. Betriebsaufgabe ist nicht gleichbedeutend mit einer Insolvenz.“ Drohende Betriebsaufgaben aufgrund der hohen Energiekosten seien „gerade für kleine und mittlere Unternehmen ein ernstes Problem“, heißt es weiter. Ob Betroffene Unternehmen mit Hilfen nach dem Vorbild der Corona-Pandemie rechnen können, ließ das Ministerium am Mittwoch jedoch offen.