In Übereinstimmung mit der aktuell gültigen Corona-Verordnung des Landes erlaubt das Elisabeth Klinikum Schmalkalden täglich höchstens zwei Besucher pro Patient, die sich je 90 Minuten im Krankenhaus aufhalten dürfen und sich an die gängigen Regeln wie Abstand, das Tragen einer Maske und regelmäßige Händedesinfektion halten müssen. Besuche sind, wie schon im Sommer 2020, einen Tag vorher auf der betreffenden Station telefonisch anzumelden, Anrufer erhalten dann einen passenden Termin. Um weiterhin hohe Patienten- und Mitarbeitersicherheit zu gewährleisten, erhalten Besucherinnen und Besucher nur dann Zutritt, wenn sie entweder vollständig geimpft sind, als genesen gelten oder aber einen negativen Test vorzeigen können. Als vollständig geimpft zählen Personen ab dem 14. Tag nach ihrer Zweitimpfung, ein Impfausweis oder ein elektronischer Impfpass zählen als Nachweis. Genesene müssen hingegen einen Nachweis über einen mehr als 28 Tage zurückliegenden, aber nicht älter als sechs Monate alten positiven PCR-Test vorlegen, alternativ gilt auch ein Quarantänebescheid mit Nachweis eines SARS-Cov-2 Erregers im selben Zeitfenster. In jedem Falle ausreichend ist die Bescheinigung eines negatives Testergebnisses durch einen Antigentest aus einem offiziellen Testzentrum, zum Beispiel in der Stadt Schmalkalden. Der Test darf nicht länger als 24 Stunden zurückliegen.