Außerdem laden die Krankenkassen in die Akte hoch, welche Leistungen bei ihnen abgerechnet wurden. Nachvollziehbar wird somit noch einmal schwarz auf weiß, wann welcher Arzt besucht, welche Diagnose dort gestellt oder welches Medikament wann verschrieben wurde. Hilfreich könnte das auch beispielsweise bei Umzügen sein: Ein neuer Arzt hätte so Einblick in die Krankheitshistorie des Patienten, beispielsweise in seine Vorerkrankungen.
Patienten können Lauterbach zufolge die E-Akte später einmal auch in Verbindung mit künstlicher Intelligenz nutzen und sich beispielsweise Krankheitsbilder erläutern lassen oder über Diagnosen und Behandlungen informieren. "Das ist eine Art der Medizin, die man sicher bisher noch gar nicht vorstellen kann", betonte Lauterbach.
Dokumente können verborgen oder gelöscht werden
In der App sollen Versicherte selbst festlegen können, welches Dokument für wen sichtbar ist. Ein Dokument in der E-Akte wird entweder als freigegeben für alle markiert, die über das Stecken der Versichertenkarte Zugriff haben, oder es wird nur für bestimmte Ärzte freigegeben oder als gesperrt markiert, sodass nur der Patient selbst es sehen kann.
"Sie können jederzeit Inhalte einsehen, einfügen, löschen oder verbergen, Zugriffsrechte erteilen oder beschränken und Widersprüche einlegen", heißt es bei den Verbraucherzentralen.
Technikscheue Menschen können Vertrauensperson festlegen
Transparenz und eine größere Informiertheit von Patienten werden zudem häufig als Vorteile aufgeführt, weil diese selbst einen Überblick über die eigenen Gesundheitsdaten bekommen. Mit Hilfe der Daten könnte es auch leichter werden, sich Zweitmeinungen einzuholen oder gezieltere Rückfragen beim Arzt zu stellen. Angeführt wird zudem, dass Doppeluntersuchungen vermieden werden könnten.
Kritik gibt es daran, dass die Steuerung der Akte per Smartphone-App ältere oder wenig technikaffine Menschen abschrecken könnte. Betroffene können in einem solchen Fall eine vertrauenswürdige Person festlegen, die sich für sie um die technische Betreuung der Akte kümmert. Unabhängig davon besteht die Akte, wenn ihr nicht widersprochen wurde, auch ohne eigenes Zutun und wird dann hauptsächlich von behandelnden Ärzten befüllt.