A b heute sind Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser verpflichtet, mit der elektronischen Patientenakte aktiv zu arbeiten, also etwa Arztbriefe, Laborbefunde, Röntgenbilder oder Medikationspläne zu speichern.
Elektronische Patientenakte Der Nutzen liegt auf der Hand
Norbert Wallet 30.09.2025 - 14:01 Uhr