Laut ADAC wird nach der aktuellen Regelung ab dem elften Jahr nach Erstzulassung oder spätestens ab dem 1. Januar 2031 beziehungsweise bei Neuzulassung ab 2026 die Kfz-Steuer für E-Autos bis 3,5 Tonnen nach dem zulässigen Gesamtgewicht berechnet. Pro angefangene 200 Kilogramm beträgt laut ADAC die jährliche Kfz-Steuer dann bis zu einem Gesamtgewicht von 2000 Kilogramm 5,625 Euro, bis 3000 Kilogramm 6,01 Euro und bis 3500 Kilogramm 6,39 Euro. "Günstiger als bei vergleichbaren Verbrenner-Modellen bleibt es dennoch." Ein Beispiel: Das zulässige Gesamtgewicht betrage beim Elektroauto BMW i3 der ersten Generation (Marktstart 2013) 1630 Kilo, die Steuer belaufe sich deshalb auf mindestens 50 Euro.
Der ADAC nannte die Befreiung von der Kfz-Steuer eine "weitere Stellschraube", um die Elektromobilität zu unterstützen. "Wesentlich bedeutender sind allerdings attraktive Anschaffungspreise oder auch günstiger Ladestrom sowie grundsätzlich die Möglichkeit, das Elektroauto wohnortnah laden zu können."
Hochlauf der E-Mobilität
Der Verkehrssektor verfehlt gesetzlich vorgegebene Klimaziele. Die E-Mobilität soll ein zentraler Baustein sein, um CO2-Emissionen im Straßenverkehr zu verringern. Zwar steigen aktuell die Neuzulassungen von E-Autos an. Aber das früher genannte politische Ziel, dass bis 2030 in Deutschland 15 Millionen vollelektrische Fahrzeuge auf den Straßen unterwegs sein sollen, scheint in weiter Ferne zu sein. Anfang 2025 lag der Bestand reiner E-Autos nach Daten des Kraftfahrt-Bundesamts bei rund 1,65 Millionen Autos - bei insgesamt 49,3 Millionen Pkw.
Welche Folgen Änderungen in der Förderung haben
Dass die Käufer von Elektroautos empfindlich auf Änderungen bei der Förderung reagieren, belegt ein Blick in die Statistik des Kraftfahrt-Bundesamts. Dort zeigen sich beim Anteil der Elektroautos an den Neuzulassungen einige teils sehr starke Ausschläge: Jeweils im Dezember 2023, 2022 und 2021 sowie im August 2022 schossen die Anteile nach oben - nur um direkt danach abzustürzen und für einige Zeit zu schwächeln.
Diese Ausschläge fallen dabei genau mit dem Ende der Prämie im Dezember 2023, der Beschränkung auf Privatkäufer ab September 2023, der Kürzung Ende 2022 und der langen Unsicherheit zur Verlängerung der Prämie Ende 2021 zusammen. Es liegt also nahe, dass es diesmal ähnlich kommen könnte. Dabei hatte sich zuletzt nach den starken Schwankungen wieder ein recht stabiler Aufwärtstrend herausgebildet.