Ein sogenannter „Einsatzleitdienst“ wird am 1. April im Landkreis seine Arbeit aufnehmen. Dieser Einsatzleitdienst basiert auf der Grundlage des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und ist seit dem 1. Januar für den Landkreis Pflicht. Mit ihm soll ein Bindeglied zwischen den Einsatzstellen der kommunalen Feuerwehren und der Kreisverwaltung geschaffen werden, erklärt Marcel Koch, Sachbearbeiter abwehrender Brandschutz im Amt für Ordnung, Sicherheit und Verkehr sowie Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz im Landratsamt Hildburghausen.