Das sagt der VDE
„Die Anwendungsregeln sagen nichts zur Einspeisevergütung, sie machen nur technische Vorgaben“, sagt Vanessa Rothe, die Sprecherin des Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE). Heißt, der VDE habe mit der Einspeisevergütung nichts zu tun.
Das sagt ein Netzbetreiber
Die Stuttgart Netze, der Netzbetreiber in der Landeshauptstadt, hat seine Regeln bei der Einspeisung nach eigenen Angaben im Mai 2024 geändert, also zu der Zeit, als das Solarpaket I in Kraft getreten ist. War es bis dato möglich, mit einem Antrag die übliche Einspeisevergütung zu beantragen, ist dies nun nicht mehr so einfach möglich. Das Steckersolargerät sei „für den Eigenverbrauch gedacht – daher entfällt hier die Einspeisevergütung“, heißt es auf der Homepage der Stuttgart Netze. Falls man doch etwas für den eingespeisten Strom haben wolle, müsse dies „über eine Anmeldung im Kundenportal erfolgen. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihre Elektrofachkraft“.
Die Pressestelle bestätigt diese Regel auf Nachfrage. „Eine Elektrofachkraft muss involviert werden, um den vorhandenen Zähler und Zählerplatz auf Tauglichkeit zu prüfen“, so die Sprecherin Sarah Kleeberg. „Sie muss feststellen, ob zum Beispiel ein neuer Zweirichtungszähler benötigt wird.“ Und was, wenn allen Beteiligten bekannt ist, dass der Zähler modern ist (weil er ja vom Netzbetreiber selbst getauscht worden ist)? „Sollte bereits ein Zweirichtungszähler vorhanden sein, akzeptieren wir das Inbetriebnahmeprotokoll auch ohne die Unterschrift des Elektrikers“, so die Sprecherin.