Einrichtungsbezogene Impfpflicht Landkreis in der Region verteilt keine Bußgelder mehr

Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen stellt laufende Bußgeldverfahren in Zusammenhang mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ein. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesgesundheitsministeriums.

 
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„Wir setzen den Vollzug der eingeleiteten Bußgeldverfahren ab sofort außer Kraft. Das heißt, es werden keine Bußgeldbescheide verschickt“, wird Landrätin Peggy Greiser in einer Pressemitteilung des Landratsamtes zitiert. Laut Entschluss des Bundesgesundheitsministeriums soll die Impfpflicht, die in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen gelten, zum Jahresende ohnehin auslaufen.

Greiser kritisiert die Maßnahme heftig: „Wir haben bereits bei der Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht Anfang des Jahres davor gewarnt, dass diese sich als zahnloses Bürokratiemonster entpuppen wird und so ist es jetzt auch gekommen." Hinzu käme, dass die Impfung spätestens seit Omikron zwar vor schweren Verläufen, nicht aber vor Weitergabe des Virus schütze. Damit entfalle das Hauptargument für die einrichtungsbezogene Impflicht. „Zudem haben der Schlingerkurs von Land und Bund zu einem uneinheitlichen Handeln in den Landkreisen geführt“, kritisiert Greiser.

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