Als getestet gelten Personen, die einen Nachweis für ein negatives Ergebnis eines PCR- oder Antigentests vorweisen können. Bei beiden Tests darf das Ergebnis bei der Einreise nicht älter als 48 Stunden sein. Kinder unter sechs Jahren müssen sich nicht testen lassen. Um als geimpft zu gelten, muss man mindestens 14 Tage vor der Einreise seine zweite Impfung erhalten haben. Genesene müssen einen entsprechenden Nachweis vorweisen können. Alle Bestimmungen sind auch auf der Webseite des Auswärtigen Amtes für Italien zu finden.
Diese Corona-Regeln gelten derzeit in Italien
In ganz Italien gilt aktuell ein Mindestabstand von einem Meter sowie eine Maskenpflicht in geschlossenen Räumen, öffentlichen Verkehrsmitteln und an öffentlichen Orten. Kinder unter einem Alter von sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Im Freien muss inzwischen kein Mund-Nasen-Schutz mehr getragen werden. Dagegen gilt in Italien im Auto die Maskenpflicht, wenn die Insassen nicht aus dem gleichen Haushalt stammen. Zudem kann es vorkommen, dass man sich in Strandbädern anmelden muss und vor dem Betreten Fieber gemessen wird. An frei zugänglichen Stränden muss der Mindestabstand von einem Meter zu anderen Personen beachtet werden.
Seit dem 6. August ist für viele Freizeiteinrichtungen in Italien ein sogenannter „Grüner Pass“ nötig. Wer in einem Restaurant drinnen essen möchte, ins Museum oder in ein Schwimmbad oder eine Therme gehen will, muss entweder einen Impfnachweis, einen 48 Stunden lang gültigen negativen Corona-Test oder einen Genesungsnachweis vorlegen. Die Regel gilt auch für Touristen ab 12 Jahren. Urlauber können ihre Impfung mit dem digitalen EU-Impfzertifikat nachweisen. Auch wenn man bisher nur die erste Impfdosis erhalten hat, gilt man in Italien als geimpft.
Alle 20 Regionen Italiens werden aktuell als „weiße Zonen“ eingestuft. Das bedeutet, dass dort mittlerweile zahlreiche Beschränkungen wie beispielsweise Ausgangssperren nicht mehr gelten. Die Maskenpflicht und Mindestabstand bleiben bestehen.
Das ist für die Rückreise nach Deutschland wichtig
Italien wird vom Auswärtigen Amt derzeit nicht als Hochrisikogebiet eingestuft. Daher müssen sich Urlauber, die aus dem sonnigen Land heimkehren, vor der Einreise nach Deutschland nicht registrieren. Allerdings gilt ab dem 1. August aufgrund der Verordnung, die das Bundeskabinett am Freitag beschlossen hat: Alle Personen, die nach Deutschland zurückreisen, müssen nachweisen, dass sie getestet, geimpft oder genesen sind – egal auf welchem Weg sind zurückkommen. Davon ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren.
Als getestet gelten Personen, die ein negatives Testergebnis vorweisen können. Das kann entweder das Ergebnis eines PCR-Tests sein, der nicht länger als 72 Stunden zurückliegen, oder das eines Antigen-Schnelltests. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein. Als Nachweis für eine Impfung lässt sich der gelbe Impfpass oder die digitale Version verwenden. Die zweite Impfung muss dabei mindestens 14 Tage zurückliegen. Und für Genesene dient als Beleg für die Rückreise nach Deutschland das positive Ergebnis eines PCR-Tests, das mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist. Zurück in Deutschland müssen Urlauber aktuell nicht in Quarantäne, da Italien kein Hochrisikogebiet ist. Alle Details zur Rückreise finden Sie auch auf der entsprechenden Seite des Auswärtigen Amtes.