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Diese Corona-Regeln gelten auf Mallorca
Die Maskenpflicht im Freien wurde von der Regierung in Mallorca wieder aufgehoben. Aktuelle gilt draußen nur eine Maskenpflicht, wenn kein ausreichender Abstand zu anderen Personen eingehalten werden kann. Am Strand muss man von den Sonnenliegen und der sonstiger Strandausstattung anderer Personen einen Abstand von mindestens zwei Metern einhalten.
Eine Ausgangssperre gibt es in Mallorca nicht mehr und auch die Beschränkungen für private Treffen wurden aufgehoben. Man kann sich also theoretisch tagsüber mit so vielen Personen wie gewollt treffen, die Regionalregierung empfiehlt allerdings höchstens mit zehn Personen im privaten Raum und 15 Personen im Freien zusammen zukommen. Zwischen ein Uhr und sechs Uhr in der Nacht dürfen im Freien und in privaten Räumen nur Personen aus dem selben Haushalt zusammen sein.
Die meisten Ausflugsziele auf Mallorca haben geöffnet, allerdings gibt es teilweise Kapazitätsbeschränkungen. Tickets für Ausflüge und Museen sollten vorab online gekauft oder reserviert werden. Restaurants und Kneipen müssen um ein Uhr schließen. Nachtclubs sind weiterhin geschlossen.
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Das müssen Sie nach der Rückreise beachten
Ab dem 1. August gilt ganz Spanien inklusive der Balearen und Kanaren als Hochrisikogebiet. Es besteht somit eine Test- und Meldepflicht. Rückreisende aus Spanien müssen sich vor ihrer Ankunft auf der Website www.einreiseanmeldung.de registrieren. In Ausnahmefällen können Reisende auch eine Ersatzmitteilung in Papierform ausfüllen.
Hier geht es zur digitalen Einreiseanmeldung.
Neben der Registrierung müssen Rückkehrer vor der Einreise nach Deutschland einen Nachweis erbringen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Kehrt man mit dem Flugzeug heim, muss man den entsprechenden Nachweis vor dem Abflug vorzeigen. Rückreisende, die über den Landweg kommen, sollten den jeweiligen Beleg bei der Einreise dabei haben und diesen gegebenenfalls vorzeigen. Davon ausgenommen sind Kinder unter zwölf Jahren. Als getestet gelten Personen, die ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests vorlegen. Der Test darf zum Zeitpunkt der Rückreise maximal 72 Stunden zurückliegen. Auch das Ergebnis eines Antigen-Schnelltests wird akzeptiert, wenn dieser nicht älter als 48 Stunden ist.
Grundsätzlich müssen sich Urlauber, die aus einem Hochrisikogebiet zurückreisen, für 10 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Davon ausgenommen sind Geimpfte und Genesene. Alle anderen Urlauber können sich nach ihrer Rückkehr erst frühestens fünf Tage nach der Ankunft frei testen.
Diese Regeln gelten für Geimpfte und Genesene
Geimpfte können ihren Status bei der Rückreise aus Spanien mit dem gelben Impfpass nachweisen. Auch das digitale Impfzertifikat wird akzeptiert. Die zweite Dosis muss dafür mindestens 14 Tage zurückliegen. Genesene müssen als Beleg ein positives PCR-Testergebnis vorlegen, das mindestens 28 Tage, aber nicht mehr als sechs Monate alt ist.
Weitere Informationen über die Rückreise nach Deutschland finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.