Einreise trotz Corona Das müssen Sie bei der Reise nach Frankreich beachten

Johannes Volz
Für die Einreise nach Frankreich wird ein negativer PCR- oder Antigentest benötigt. (Archivbild) Foto: dpa/Peter Kneffel

Paris, Nizza oder Bordeaux – unser Nachbarland Frankreich ist immer eine Reise wert. Aktuell gibt es aufgrund der Coronapandemie einige Bestimmungen für Touristen. Wir haben die Corona-Regeln zusammengestellt, welche für die Anreise, den Aufenthalt und die Rückreise gelten.

 
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Stuttgart - Ein Städtetrip nach Paris oder entspannen an den Stränden der Côte d’Azur. Auch während der Coronapandemie ist eine Reise in unser Nachbarland möglich, denn die Grenzen nach Frankreich sind offen. Es gibt allerdings einige Bestimmungen, die man für den Trip nach Frankreich und die Rückkehr nach Deutschland beachten muss. Wir geben einen Überblick darüber, was bei der Ein- und Ausreise gilt.

Das müssen Sie bei der Einreise beachten

Für die Einreise nach Frankreich brauchen Reisende einen negativen PCR- oder Antigentest und eine Erklärung zur Symptomfreiheit. Kinder unter elf Jahren sind genauso wie Geimpfte und Genesene von der Testpflicht ausgenommen. Der Corona-Test muss vor der Einreise durchgeführt werden und darf nicht älter als 72 Stunden sein.

Des Weiteren müssen Reisende bestätigen, dass sie keine Symptome einer Coronainfektion vorweisen und nicht in den letzten 14 Tagen Kontakt mit einer positiv getesteten Person hatten. Das dafür nötige Formular lässt sich auf der Website der französischen Regierung herunterladen und ist auch für Kinder unter elf Jahren verpflichtend. Es gibt keine Quarantänepflicht.

Hier finden sie die Erklärung zur Symptomfreiheit.

Für die Reise nach Korsika gelten ähnliche Regeln. Auch hier wird ein negativer PCR- oder Antigentest und eine schriftliche Erklärung benötigt.

Hier finden Sie das Formular für Korsika.

Diese Corona-Regeln gelten in Frankreich

In Frankreich wurde die Ausgangssperre am 16. Juni wieder aufgehoben und auch die Maskenpflicht gelockert. Diese gilt im Freien nur noch, wenn viele Menschen aufeinandertreffen, also beispielsweise in Warteschlangen und im Stadion.

Freizeiteinrichtungen wie Museen, Theater und Kinos sind mit Kapazitätsbeschränkungen geöffnet. Auch der Einzelhandel und die Gastronomie haben mit Abstandsregelungen geöffnet. Es gilt eine Maskenpflicht in den Geschäften und Restaurants, außer während dem Essen und Trinken.

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Für die meisten Kultur- und Freizeiteinrichtungen braucht man in Frankreich einen Health Pass. Dieser Pass bestätigt, dass die Person negativ getestet wurde, geimpft oder genesen ist. Die Tests sind in Frankreich für Touristen kostenpflichtig (25 Euro Antigentest und 43,89 Euro pro PCR-Test). Der Pass kann auch digital in der französischen Corona-App vorgezeigt werden. Zu den Einrichtungen welche nur mit Health Pass betreten werden dürfen gehören beispielsweise Museen, Theater und Schwimmbäder. Ab dem 9. August ist der Pass auch für den Besuch von Restaurants, Bars und Kinos notwendig. Auch für die Übernachtung in Hotels und Campingplätzen ist der Pass erforderlich. 

Hier finden Sie die französische Anti-Corona-App

Die Nachtclubs dürfen in Frankrreich unter Auflagen öffnen. Bei Veranstaltungen sind maximal 5000 Personen erlaubt. 

Das müssen Sie bei der Rückreise beachten

Frankreich wird derzeit vom Robert-Koch-Institut teilweise als Hochrisikogebiet eingestuft. So gelten ab 8. August die Regionen Okzitanien, Provence-Alpes-Côte d’Azur sowie die Insel Korsika und auch für die französischen Überseegebiete Guadeloupe, Martinique, Réunion, St. Martin und St. Barthélemy als Hochrisikogebiet. Das bedeutet, dass das Auswärtige Amt von touristischen Reisen in diese Regionen abrät. Urlauber, die aus diesen Regionen zurück nach Deutschland kommen, müssen sich daher vor der Einreise digital über www.einreiseanmeldung.de registrieren. Für Personen, die sich nicht online anmelden können, gibt es auch eine Ersatzmitteilung in Papierform.Grundsätzlich gilt für Urlauber, die aus einem Hochrisikogebiet zurückreisen eine Quarantänepflicht von 10 Tagen. Geimpfte und Genesene sind allerdings davon ausgenommen. Alle anderen Urlauber können sich nach ihrer Rückkehr aus einem Hochinzidenzgebiet erst frühestens fünf Tage nach der Ankunft frei testen.

Desweiteren gilt bei der Rückreise aus Frankreich für alle Urlauber (auch für Reisende die sich nicht in einem Hochrisikogebiet aufgehalten haben) eine Testpflicht. Ausgenommen davon sind nur Geimpfte, Genesene und Kinder unter 12 Jahren.Das negative Testergebnis darf höchstens 72 Stunden (PCR-Test) oder 48 Stunden (Antigen) bei der Einreise zurückliegen. Das Ergebnis muss in digitaler Form oder auf dem Papier vorliegen. Als Beleg für eine Impfung dient für die Rückreise der gelbe Impfpass oder die digitale Variante. Genesene müssen ein positives PCR-Testergebnis vorlegen, das mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt.

Details zur Rückreise sind auch auf der Webseite des Auswärtigen Amts zu finden.

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