Einnahmequelle Autofahrer Millionen durch höhere Bußgelder

Die Fotos aus solchen Kästen werden teurer. Foto: dpa/Ole Spata

Der Bundesrat hat am Freitag den neuen Bußgeldkatalog beschlossen, mit dem Verstöße im Straßenverkehr schärfer geahndet werden. Das könnte Millionen in die Kassen spülen.

 
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Erfurt/Berlin - Die neuen Bußgelder für Verkehrsverstöße könnten den Kommunen wie auch dem Land zusätzliche Millionen-Einnahmen bringen. Allein im Landeshaushalt für dieses Jahr sind – noch mit den alten Bußgeldern – 27,6 Millionen Euro an derartigen Einnahmen geplant. Durch die Änderungen am Bußgeldkatalog verdoppeln sich eine Reihe von Strafgeldern, so zum Beispiel der „Tarif“ für 16 bis 20 Kilometer pro Stunde zu viel außerhalb geschlossener Ortschaften von 30 auf 60 Euro. Damit wären ungefähr auch die doppelten Einnahmen zu erwarten, wenn weiterhin wie bisher gerast wird.

In den Haushalts-Plänen der vergangen Jahre waren meist sogar Einnahmen von 30,8 Millionen Euro vorgesehen – die jedoch mehr oder weniger deutlich verfehlt wurden. So sorgte die Landespolizei nach Zahlen des Finanzministeriums in Erfurt im Jahr 2019 nur für rund 26,1 Millionen Euro an Bußgeld-Einnahmen. Diese stammen zum überwiegenden Teil von den sogenannten Blitzern.

Hinzu kommen sechs- bis siebenstellige Beträge, die die Kommunen mit einer Technik zur Geschwindigkeitsüberwachung und den Knöllchen für Falschparker einnehmen. In Jena waren es nach Angaben der Stadt im vergangenen Jahr rund 1,2 Millionen Euro, in Erfurt wurden von Januar bis November 2020 rund 1,8 Millionen Euro an solchen Bußgeldern eingenommen.

Die Stadt Suhl hatte erst in diesem Jahr den Vertrag für die drei in der Stadt fest installierten Blitzersäulen um weitere vier Jahre verlängert. Nach Angaben der Stadtverwaltung waren hier allein im Jahr 2020 mehr als 18 000 Geschwindigkeitsüberschreitungen registriert worden. Bei durchschnittlichen Verwarngeldern von 15 Euro kämen damit mehr als 270 000 Euro an Einnahmen zusammen – mit den neuen Bußgeldern könnte also wohl mit mehr als einer halben Million Euro zu rechnen sein – allerdings geht davon ein beträchtlicher Teil wieder unter anderem für die Miete der Geräte an den Hersteller Jenoptik ab.

Ursprünglich war der neue Bußgeldkatalog bereits am 28. April 2020 in Kraft gesetzt worden. Darin war auch eine Verschärfung bei den Fahrverboten vorgesehen. So sollte man bereits ab 21 Kilometer pro Stunde zu viel innerorts und 26 außerorts das Auto einen Monat stehenlassen. Die Grenzen für Überschreitungen lagen bis dato bei 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb. Die Regelungen sorgten für Proteste – ohnehin stellte sich der Bußgeldkatalog wegen eines Formfehlers als rechtlich unwirksam heraus, so dass er außer Vollzug gesetzt wurde und es zunächst bei den alten Regelungen blieb.

Mit dem am Freitag im Bundesrat verabschiedeten neuen Bußgeldkatalog kommen nun zwar die höheren Geldstrafen, aber nicht die verschärften Fahrverbote. Auslöser des Streits vor anderthalb Jahren war, dass die Länder im Bundesrat die Verschärfungen in der ursprünglich von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) vorgelegten Straßenverkehrsordnung hinzugefügt hatten.

Vor Jahren hatte in Thüringen die Regelung für Diskussionen gesorgt, wonach die Polizei die Hälfte der Einnahmen „über Plan“ behalten und dafür neue Messtechnik anschaffen darf. Inzwischen ist sie aber abgeschafft – auch, weil es keine „Planübererfüllung“ mehr gab. Anlass waren damals die neuen Infrarot-Blitzer in den Autobahntunneln der A 71 im Thüringer Wald.

Für Erstaunen unter den Experten sorgt unterdessen, dass die Zahl der Bußgeldbescheide im Corona-Jahr 2020 nicht entsprechend gesunken ist, wie angesichts des geringeren Verkehrsaufkommens durch die Beschränkungen in der Pandemie erwartet worden war.

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