Einheitliche Regelung Neue Satzung für alle Friedhöfe beschlossen

Nach intensiven Diskussionen hat Schmalkalden eine einheitliche Friedhofssatzung beschlossen. Welche Kompromisse nötig waren und wie die Bürger davon profitieren.

Die neue Friedhofs- und gebührensatzung gilt jetzt für alle Friedhöfe der Stadt Schmalkalden. Im Bild Niederschmalkalden. Foto: Sascha Willms

Nach langwierigen Beratungen und intensiven Diskussionen hat der Stadtrat von Schmalkalden am Montagabend einstimmig eine neue Friedhofssatzung sowie eine neue Friedhofsgebührensatzung beschlossen. Damit wird ein seit langem schwelendes Thema abgeschlossen.

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Hintergrund der Neuregelung ist die bislang uneinheitliche Rechtslage im Stadtgebiet. Bisher galten drei unterschiedliche Satzungen – neben der Kernstadt auch eigene Regelungen für die Ortsteile Springstille und Wernshausen. Diese Unterschiede führten nicht nur zu erheblichen Abweichungen bei den Gebühren, sondern auch zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand. Zudem bestand seit Längerem Handlungsbedarf, auch auf Druck der Kommunalaufsicht.

Die nun beschlossene Lösung folgt dem Grundsatz „Aus drei mach eins“: Künftig gilt eine einheitliche Satzung für alle Friedhöfe im Stadtgebiet.

Langer Weg zur Einigung: Ortsteilräte als Schlüssel zum Erfolg

Der Weg bis zur Einigung war allerdings lang und steinig. Die Neufassung wurde über Monate hinweg in den zuständigen Ausschüssen, im Stadtrat und besonders intensiv in den Ortsteilräten beraten. Auch Bürgerversammlungen in Springstille und Wernshausen begleiteten den Prozess. Zudem hatte die Verwaltung ein externes Büro beaufragt, für die Friedhöfe eine Gebührenkalkulation zu erarbeiten. Die ersten Vorschläge lagen jenseits von Gut und Böse und hätten zu einer erheblichen Kostensteigerung und damit zu einer höheren finanziellen Belastung der Bürger geführt.

Letztendlich führte ein Antrag der CDU-Fraktion zu einem Kompromiss, mit dem alle anderen Fraktionen sowie die Verwaltung mitgehen konnte. Nämlich alle drei Satzungen auf dem Niveau des kleinsten gemeinsamen Nenners zusammenzuführen. Und das sind die Werte von Springstille, um diesen Ort, aber auch Wernshausen und Schmalkalden mitsamt den Ortsteilen mit ins Boot zu bekommen.

Erfolgreicher Dialog führt zur Einigung

In der abschließenden Debatte am Montagabend im Stadtrat wurde fraktionsübergreifend ausdrücklich hervorgehoben, dass gerade die sachlichen und konstruktiven Diskussionen in den Ausschüssen und in den Ortsteilräten maßgeblich zum Erfolg beigetragen hätten. Der gesamte Prozess wurde von den Fraktionsvorsitzenden der SPD, CDU, AfD sowie Die Linke/Die Grünen als gelungenes Beispiel für Dialog und Zusammenarbeit gefeiert, als ein gelungenes Beispiel von Kommunalpolitik – auch wenn er viel Zeit in Anspruch genommen hat.

Mit dem Ergebnis sind nun sowohl Stadtrat als auch Stadtrat zufrieden. Die neue Regelung sorgt für mehr Fairness, ohne die Bürger übermäßig zu belasten. Gleichzeitig erfüllt die Stadt damit die Anforderungen der Kommunalaufsicht und schafft eine zukunftsfähige Grundlage für die Bewirtschaftung ihrer Friedhöfe.

Mit dem einstimmigen Beschluss endet eine der längsten kommunalpolitischen Diskussionen der vergangenen Jahre in Schmalkalden – und wird zugleich als Beispiel dafür gesehen, wie durch sachlichen und faieren Austausch sowie eine breite Beteiligung tragfähige Lösungen entstehen können.

Kostenfreie Grabstellen für Kinder und Sternenkinder in Schmalkalden

Zu den Gebühren, die ab Mai dieses Jahres für eine Erstbelegung mit Verlängerungsmöglichkeit gelten: Erdbestattungsreihengrabstelle bis zum vollendeten 5. Lebensjahr und Grabstelle im Sternenkinderfeld sind kostenfrei.

Erdbestattungsreihengrabstelle Kies (ohne Pflege): 1430 Euro; Erdbestattungsreihengrabstelle Rasen (mit Rasenpflege) 2215 Euro; Urnenreihengrabstelle Kies (ohne Pflege) 300 Euro; Urnenreihengrabstelle Rasen (mit Rasenpflege) 425 Euro; Urnenreihengrabstelle im Rasen-und Gemeinschaftsfeld mit Namenstele 490 Euro; Urnenreihengrabstelle im Beet-Gemeinschaftsfeld mit Namenstele 630 Euro; Urnenreihengrabstelle in Urnengemeinschaftsanlage/anonymes Urnenfeld (sog. Sozialgrab) 490 Euro.

Erdbestattungswahlgrabstelle für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr ist kostenfrei. Erdbestattungswahlgrabstelle (ein Sarg und bis zu drei Urnen) 1430 Euro; Erdbestattungswahlgrabstärtte (zwei Särge und bis zu sechs Urnen) 2910 Euro; Urnenwahlgrabstätte, Kies (bis zu zwei Urnen) 380 Euro; Urnenwahlgrabstätte, Kies (bis zu vier Urnen) 540 Euro; Urnenwahlgrabstätte, Rasen (bis zu zwei Urnen) 505 Euro; Urnenwahlgrabstätte, Rasen (bis zu vier Urnen) 665 Euro.

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