Fahndung nach Lkw-Fahrer B 89: Historische Brücke erneut beschädigt

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Die Polizei fahndet nach dem Lkw-Fahrer, der am Donnerstagmorgen mit seinem Fahrzeug die historische Brücke in Einhausen befuhr und dabei beschädigte. Die Ermittlung des Täters sollte in dem Fall schnell gehen.

 
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Die historische Kalksteinbrücke in Einhausen musste wegen einer Sachbeschädigung im Herbst 2022 kurzzeitig gesperrt werden. Jetzt ist sie erneuet beschädigt worden. Foto: Tino Hencl

Die historische Werrabrücke in der Straße der Einheit in Einhausen, die in Richtung Bundesstraße 89 und weiter zur Anbindung an die Autobahn A 71 führt, ist am Donnerstagmorgen von einem bislang unbekannten Fahrer eines Sattelzuges beschädigt worden. Der Mann blieb mit seinem Laster am Brückengeländer hängen und beschädigte dieses sowie ein Verkehrszeichen. Ohne sich um den Schaden zu kümmern fuhr der Verursacher anschließend davon. Ein Zeuge beobachtete zufällig den Unfall und notierte sich das Kennzeichen das Fahrzeuges, welches der Polizei vorliegt. Die Ermittlungen zum Lkw und damit zum Fahrer dauern an, teilte die Landespolizeiinspektion Suhl mit. Zur Höhe der Sachbeschädigung konnte die Polizei auf Nachfrage noch keine Auskunft geben. Aktuell ist es so, dass die Brücke von Fahrzeugen bis maximal 7,5 Tonnen befahren werden darf.

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Grund für die Tonnagebegrenzung ist ein Unfall, der sich im September 2022 auf der historischen Kalksteinbrücke ereignet hatte. Der Fahrer eines landwirtschaftlichen Großgeräts war damals beim Überqueren des Bauwerkes an dem steinernen Geländer hängengeblieben und hatte einen Schaden laut Gutachten von rund 100 000 Euro verursacht. Die Gemeinde Einhausen erstattete daraufhin Anzeige. Der Verursacher konnte trotz Ermittlungen der Polizei und Zeugenaussagen bis heute nicht ausgemacht werden. Nach einigen Wochen der Vollsperrung und fachlicher Begutachtung durch einen Statiker wurde die Brücke schließlich wieder für den Pkw-Verkehr freigegeben. Die Schäden, für deren Kosten im schlimmsten Fall die Kommune aufkommen müsste, sind noch nicht behoben.