Die Anspannung, sagt der Vorsitzende der Disziplinarkammer am Verwaltungsgericht Meiningen schon zur Eröffnung des Verfahrens, könne er der beklagten Lehrerin gleich nehmen. „Nicht ansatzweise“ ließe sich begründen, die Frau, wie es das Schulamt Westthüringen beantragt hat, aus dem Dienst zu entfernen, was den Verlust des Beamtenstatus’ auf Lebenszeit bedeuten würde.
Eine Frage der Disziplin? Schulamtsplanung – und Schulalltag
Redaktion 28.06.2024 - 16:34 Uhr