Ein Verletzter Fahrradfahrer begeht Unfallflucht

Ein Mann auf einem Liegerad (Symbolbild ohne Bezug zum Unfall bei Themar) Foto: imago/PanoramiC/imago sportfotodienst

Bei einem Verkehrsunfall zwischen zwei Radfahrern im Landkreis Hildburghausen ist am Samstagmittag ein Mann verletzt worden und musste im Krankenhaus behandelt werden. Der Unfallverursacher flüchtete laut Polizei auf einem auffälligen Liegerad.

 
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Auf der Bundesstraße 89 zwischen Kloster Veßra und Themar hatte ein Liegefahrrad ohne erkennbaren Grund stark abgebremst, so dass der dahinter fahrende Radfahrer seine Fahrt nicht mehr rechtzeitig stoppen konnte. Die Fahrräder prallten zusammen und der Radfahrer auf dem normalen Rad stürzte. „Nachdem sich der Unfallverursacher beim gestürzten Radfahrer über das dichte Auffahren beschwerte, setzte dieser seine Fahrt in Richtung Themar fort, ohne Angaben zu seiner Person zu hinterlassen“, heißt es im Polizeibericht.

Der gestürzte Radfahrer wurde mit leichten Verletzungen ins Klinikum Meiningen verbracht. Der Verursacher mit dem Liegefahrrad konnte anschließend nicht ermittelt werden. Auffälligstes Merkmal des Liegefahrrades sollen zwei große Seitenspiegel gewesen sein. Hinweise nimmt die Polizei in Hildburghausen unter Telefon (0 36 85) 77 80 entgegen.

Wer mit dem Fahrrad oder auf Inlineskates einen Verkehrsunfall verursacht und Unfallflucht begeht, wird genauso bestraft wie ein Autofahrer. „Wenn der Verursacher einen Führerschein hat, kann er sogar Punkte in Flensburg bekommen oder der Führerschein kann entzogen werden“, heißt es beim TÜV Nord.

Fahrerflucht wird im Strafgesetzbuch als „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bezeichnet“. Im entsprechenden Paragrafen wird allgemein von Unfall, Unfallort und von Unfallbeteiligten gesprochen -nicht von der Art des Fahrzeuges. Entscheidend ist, dass der Unfall im Straßenverkehr passiert ist.

Letzten Endes sind die Chancen, dass der Täter erwischt wird, nicht besonders hoch. Lediglich 40 Prozent aller Fälle von Unfallflucht werden aufgeklärt. „Sie selbst können aber dazu beitragen, diese Quote zu verbessern: Sollten Sie Augenzeuge eines Unfalls werden, melden Sie sich umgehend als Zeuge bei der Polizei. Beim nächsten Mal könnten Sie der Gelackmeierte sein und würden sich dann ebenfalls über Zeugen freuen“, empfiehlt der TÜV.

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