Als am dritten Verhandlungstag, auf Wunsch des Verteidigers, der Vorsitzende Richter eine ungefähre Prognose abgibt, in welcher Dimension sich nach augenblicklichem Stand des Prozesses am Landgericht Meiningen eine mögliche Strafe bewegen würde, macht der jetzt wegen Diebstahls Angeklagte eine Geste. Für die könnte er eine neue Anklage bekommen. Wegen Beleidigung. Gemessen an seinem sichtbaren Entsetzen hat der 25-Jährige, der sich bisher eher cool-überlegen gegeben hat, überhaupt nicht damit gerechnet, dass es um fünf, sechs, sieben Jahre, je nachdem, ob mit oder ohne Geständnis, gehen könnte.