Frankfurt/Main - Ein Apotheker aus dem Taunus darf weiterhin ein noch nicht zugelassenes Krebsmedikament herstellen. Das Oberlandesgericht Frankfurt wies eine Unterlassungsklage gegen den Mann ab. Ein Wirtschaftsverband wollte laut Mitteilung des Gerichtes erreichen, dass der Apotheker mit der Herstellung aufhört.