Lange war es eine Grauzone: Wer sich Kinofilme aus zweifelhaften Quellen im Internet anschaute, musste bislang kaum Konsequenzen befürchten. Beging doch einzig und allein der Betreiber des Portals eine Urheberrechtsverletzung. Doch seit einer Woche ist alles anders. Ende April hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) überraschend ein Urteil gefällt, das die Rechtslage für Internetnutzer komplett verändert. Schon das Anschauen kann jetzt Abmahnungen nach sich ziehen. Und betroffen sind neben Serien und Kinofilmen auch die Fußballübertragungen.