Markus Walter spricht zudem einen Einwand an, den man von Reiseprofis häufig hört: "Das Auswärtige Amt ist letztlich eine politische Institution." Viele Reisehinweise seien von politischen Zielen beeinflusst.
Das Auswärtige Amt selbst erklärt seine Reisehinweise nicht weiter. Nur so viel verlautet aus Kreisen der Behörde: Nicht erforderliche Reisen umfassen in der Regel Urlaubsreisen, im Gegensatz zu besser abgesicherten Geschäftsreisen. Abgeraten wird dann, wenn eine hohe abstrakte Gefährdung für Reisende aus Deutschland erkennbar ist – immer noch eine ziemlich verklausulierte Aussage.
Was bedeutet das nun für den einzelnen Reisenden? Wenn er ohne Veranstalter unterwegs ist, muss er selbst abschätzen, welches Risiko er zu tragen bereit ist. Bei der Pauschalreise geht es um die Frage, wann der Kunde eine Reise ohne Stornogebühren absagen darf.
Das Stichwort lautet hier: höhere Gewalt. Sie kann bei politischen Unruhen mit gewalttätigen Demonstrationen oder Naturkatastrophen vorliegen. Die Formulierung im Bürgerlichen Gesetzbuch lautet: "Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen."
Reiserechtler Paul Degott sagt: "Bei einer Reisewarnung muss ich von höherer Gewalt ausgehen." In einem solchen Krisenfall holen Anbieter ihre Gäste auf jeden Fall zurück nach Deutschland. Rät das Auswärtige Amt dringend von einer Region ab, sei auch dies ein klares Indiz für höhere Gewalt. Auch dann reagiert meist der Veranstalter. Eine wichtige Bedingung für höhere Gewalt sei immer die Unvorhersehbarkeit. Heißt: Wer eine Reise in eine schon lange schwelende Krisenregion gebucht hat, kann diese nicht so einfach ohne Kosten stornieren. Denn dass dort etwas passieren kann, war bei Buchung schon wahrscheinlich.